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Rentenversicherung in einem anderen EU- oder EWR-Land

Wenn Sie eine Rentenversicherung in einem anderen EU- oder EWR-Land abschließen, können Sie beim Steueramt (Skattestyrelsen) die Genehmigung dieser Versicherung beantragen.

Auf dieser Seite können Sie mehr erfahren über:

  • Wie Sie in Dänemark Steuerabzüge für Ihre Rentenversicherung in einem EU- oder EWR-Land erhalten
  • Wie die Rentenversicherung durch uns genehmigt wird
  • Wie Sie die Genehmigung beantragen
  • Eine Liste mit genehmigten Rentenversicherungsanbietern