Zu Inhalt gehen

Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen

Voraussichtlich wird der Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen 2025 erhöht

Voraussichtlich wird der Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen 2025 noch höher ausfallen. Wahrscheinlich wird er auch für weitere Dienstleistungen als hier angegeben gelten.

Es wird erwartet, dass das entsprechende Gesetz Ende Januar 2025 endgültig beschlossen wird.

Bestimmte Dienstleistungen, die im Eigenheim oder in der Freizeitimmobilie ausgeführt werden (z.B. Reinigungs- und Gartenarbeiten und Babysitting) können von der Steuer abgesetzt werden.

Der Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen (servicefradrag) beträgt 2025 maximal 12.400 DKK pro Person (2024: 11.900 DKK).

So melden Sie den Freibetrag im Selbsteingabesystem TastSelv:

  • Für 2024: Wählen Sie Forskudsopgørelsen 2024 und klicken Sie auf den Taschenrechner neben Servicefradrag, Feld 461.

  • Für 2025: Sie können Ihren voraussichtlichen Freibetrag für 2025 ab dem 1. Januar 2025 melden.

Video: So tragen Sie den Freibetrag für Dienstleistungen in Ihrem Steuerbudget ein 

Um den Freibetrag geltend machen zu können, müssen Arbeiten, die 2024 ausgeführt wurden, spätestens am 28. Februar 2025 bezahlt worden sein. Wenn Sie später zahlen, erhalten Sie den Freibetrag für das Einkommensjahr, in dem Sie zahlen. 

Habe ich Anspruch auf den Freibetrag für Dienstleistungen? (dänischer Link)

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .