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Ihr Steuerbescheid ist fertig


Anspruch auf den Freibetrag für Dienstleistungen für 2023? Wenn ja: Eintragen im Steuerbescheid nicht vergessen.

Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen

Bestimmte Dienstleistungen, die im Eigenheim oder in der Freizeitimmobilie ausgeführt werden (z.B. Reinigungs- und Gartenarbeiten und Babysitting) können von der Steuer abgesetzt werden.

So melden Sie den Freibetrag für Dienstleistungen (servicefradrag) im Selbsteingabesystem TastSelv:

  • Für 2023: Ab dem 15. Januar können Sie Ihren Freibetrag für 2023 in Ihrem Steuerbescheid (årsopgørelse) für 2023 eintragen. Wählen Sie dazu im TastSelv-System Indberet servicefradrag for 2023.

  • Für 2024: Sie können Ihren voraussichtlichen Freibetrag für 2024 in Feld 461 Ihres Steuerbudgets (forskudsopgørelse) eintragen. Wenn Sie bereits Rechnungen für Dienstleistungen erhalten und bezahlt haben, können Sie dies im TastSelv-System angeben. Wählen Sie hier Forskudsopgørelsen 2024 und klicken Sie auf den Taschenrechner neben Servicefradrag (Feld 461). Wenn Betrag und Zahlungsdatum eingetragen wurden, wird der Freibetrag auf Ihren Steuerbescheid (årsopgørelse) für 2024 übertragen, den Sie im März 2025 erhalten.

Video: So tragen Sie den Freibetrag für Dienstleistungen in Ihrem Steuerbudget ein 

Um den Freibetrag geltend machen zu können, müssen Arbeiten, die 2023 ausgeführt wurden, spätestens am 28. Februar 2024 bezahlt worden sein. Wenn Sie später zahlen, erhalten Sie den Freibetrag für das Einkommensjahr, in dem Sie zahlen. 

Habe ich Anspruch auf den Freibetrag für Dienstleistungen? (dänischer Link)

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .