Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen für Mieter, Genossenschaftsteilhaber und Bewohner von Eigentumswohnungen
Der Freibetrag für Handwerkerarbeiten (Håndværkerfradrag) wurde per 1. April 2022 abgeschafft. Das bedeutet, dass Sie für dieses Jahr den Freibetrag nur noch für Arbeiten geltend machen können, die spätestens am 31. März 2022 ausgeführt und spätestens am 31. Mai 2022 bezahlt werden. Der Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen (Servicefradrag) existiert weiterhin.
Der Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten, wenn Sie Eigentümer oder Mieter einer Immobilie sind
Sie haben Anspruch auf den Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten, ganz gleich, ob Sie Eigentümer oder Mieter einer Immobilie sind. Es gibt jedoch 3 Bedingungen:
- Sie müssen selber für die Arbeiten zahlen.
- Sie müssen dazu berechtigt sein, die Immobilie instandzuhalten (bei Instandhaltungsarbeiten).
- Sie müssen in der Immobilie wohnen, während die Arbeit ausgeführt wird.
In jedem Fall muss die Leistung in der Auflistung über freibetragsberechtigte Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten enthalten sein.
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