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Einkünfte aus dem Ausland? Melden nicht vergessen


Wenn Sie in Dänemark wohnen und Einkünfte aus dem Ausland beziehen, müssen Sie uns darüber informieren - auch wenn Sie diese bereits im Ausland versteuert haben und auch, wenn die Angaben bereits im TastSelv-System stehen.

Dies gilt z.B. bei:

  • Lohn-/Gehaltszahlungen von einem nicht-dänischen Arbeitgeber
  • Bezügen aus einer ausländischen Rentenversicherung
  • Zins- oder Aktienerträgen aus nicht-dänischen Geldanlagen oder Konten 
  • Erträgen aus Immobilien

Denken Sie daran, Ihr Steuerbudget (forskudsopgørelse) für 2026 zu überprüfen und evt. zu berichtigen. Dies ist ab dem 11. November in unserem TastSelv-System möglich.

Test Har du udenlandske aktiver?

Einkünfte aus dem Ausland im Steuerbudget angeben


So geht's:

  1. Bei TastSelv einloggen
  2. Auf Forskudsopgørelsen (Steuerbudget) klicken.
  3. Unter Andre felter wählen Sie Udland (Ausland).
  4. Zu Personlig indkomst, Udenlandsk (persönliche Einkünfte, ausländisch) gehen.
  5. Land in Feld 108 wählen.
  6. Einkünfte im richtigen Feld eintragen.
    Wir stehen Ihnen unter der Telefonnr. +45 72 22 28 92 zur Verfügung, um Ihnen dabei zu helfen, herauszufinden, wie Sie nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen besteuert werden.
  7. Auf Beregn und Godkend klicken, bis Sie eine Quittung für Ihre Änderungen erhalten.

Wenn Sie auch Ihren Steuerbescheid (årsopgørelse) berichtigen müssen, gehen Sie auf Ret årsopgørelsen und geben Sie das Einkommen vom letzten Jahr unter Udenlandsk indkomst an.

Fragen und Antworten

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Rufen Sie uns an

+45 72 22 28 92

Telefonische Öffnungszeiten:

  • Montag 9-17 
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