Einkünfte aus dem Ausland? Melden nicht vergessen
Wenn Sie in Dänemark wohnen und Einkünfte aus dem Ausland beziehen, müssen Sie uns darüber informieren - auch wenn Sie diese bereits im Ausland versteuert haben und auch, wenn die Angaben bereits im TastSelv-System stehen.
Dies gilt z.B. bei:
- Lohn-/Gehaltszahlungen von einem nicht-dänischen Arbeitgeber
- Bezügen aus einer ausländischen Rentenversicherung
- Zins- oder Aktienerträgen aus nicht-dänischen Geldanlagen oder Konten
- Erträgen aus Immobilien

Mehr über die verschiedenen Arten von Einkünften
Lohn und Gehalt aus dem Ausland für Arbeit in Dänemark
Lohn und Gehalt aus dem Ausland für Arbeit in Dänemark
Bei Lohn/Gehalt von einem ausländischen Arbeitgeber für Arbeit in Dänemark
Lohn/Gehalt aus dem Ausland
Bei Lohn/Gehalt von einem ausländischen Arbeitgeber (für Arbeit im Ausland)
Immobilie im Ausland
Wenn Sie eine Immobilie außerhalb Dänemarks besitzen (dänisch und englisch)
Rentenversicherung im Ausland
Wenn Sie eine Rentenversicherung im Ausland haben
Vermögen und Geldanlagen im Ausland
Wenn Sie Konten oder Aktien/andere Wertpapiere bei einer nicht-dänischen Bank haben (dänisch)
Kryptowährung im Ausland
Regeln für den Handel mit Kryptowährung (dänisch und englisch)