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Ihr Steuerbescheid ist fertig

 

Wenn Sie in Dänemark wohnen und Einkünfte aus dem Ausland beziehen, müssen Sie uns darüber informieren - auch wenn Sie diese bereits im Ausland versteuert haben und auch, wenn die Angaben bereits im TastSelv-System stehen.

Dies gilt z.B. bei:

  • Lohn-/Gehaltszahlungen von einem nicht-dänischen Arbeitgeber
  • Bezügen aus einer ausländischen Rentenversicherung
  • Zins- oder Aktienerträgen aus nicht-dänischen Geldanlagen oder Konten 
  • Erträgen aus Immobilien

Mand med kuffert

Einkünfte aus dem Ausland im Steuerbescheid angeben


So geht's:

  1. Bei TastSelv einloggen
  2. Auf Ret årsopgørelsen klicken
  3. Ausländische Einkünfte unter Udenlandsk indkomst eintragen.

Denken Sie auch daran, Ihr voraussichtliches Einkommen im Steuerbudget (forskudsopgørelse) anzugeben. Ihr Steuerbudget finden Sie ebenfalls im TastSelv-System. 

Sie sind dafür verantwortlich, die korrekten Angaben zu machen.

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