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Einkünfte aus dem Ausland? Melden nicht vergessen


Wenn Sie in Dänemark wohnen und Einkünfte aus dem Ausland beziehen, müssen Sie uns darüber informieren - auch wenn Sie diese bereits im Ausland versteuert haben und auch, wenn die Angaben bereits im TastSelv-System stehen.

Dies gilt z.B. bei:

  • Lohn-/Gehaltszahlungen von einem nicht-dänischen Arbeitgeber
  • Bezügen aus einer ausländischen Rentenversicherung
  • Zins- oder Aktienerträgen aus nicht-dänischen Geldanlagen oder Konten 
  • Erträgen aus Immobilien
Test Har du udenlandske aktiver?

Mehr über die verschiedenen Arten von Einkünften

Nicht vergessen: Einkünfte aus dem Ausland im TastSelv-System melden


So geht's:

  • Bei TastSelv einloggen
  • Ret årsopgørelsen wählen
  • Ausländische Einkünfte aus dem Vorjahr im Steuerbescheid unter Udenlandsk indkomst eintragen. 

Denken Sie auch daran, Ihre voraussichtlichen Einkünfte für das nächste Jahr im Steuerbudget (forskudsopøgrelse) einzutragen. Ihr Steuerbudget finden Sie im TastSelv-System neben Ihrem Steuerbescheid.

Sie sind dafür verantwortlich, uns die korrekten Informationen zu geben.

Fragen und Antworten

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+45 72 22 28 92

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  • Montag 9-17 
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