Einkünfte aus dem Ausland? Melden nicht vergessen
Wenn Sie in Dänemark wohnen und Einkünfte aus dem Ausland beziehen, müssen Sie uns darüber informieren - auch wenn Sie diese bereits im Ausland versteuert haben und auch, wenn die Angaben bereits im TastSelv-System stehen.
Dies gilt z.B. bei:
- Lohn-/Gehaltszahlungen von einem nicht-dänischen Arbeitgeber
- Bezügen aus einer ausländischen Rentenversicherung
- Zins- oder Aktienerträgen aus nicht-dänischen Geldanlagen oder Konten
- Erträgen aus Immobilien

Mehr über die verschiedenen Arten von Einkünften
Lohn/Gehalt aus dem Ausland
Wenn Sie Lohn/Gehalt von einem ausländischen Arbeitgeber erhalten (dänische Seite)
Immobilie im Ausland
Wenn Sie eine Immobilie außerhalb Dänemarks besitzen (dänische/englische Seite)
Rentenversicherung im Ausland
Wenn Sie eine Rentenversicherung im Ausland haben
Vermögen und Geldanlagen im Ausland
Wenn Sie Konten oder Aktien/andere Wertpapiere bei einer nicht-dänischen Bank haben (dänische Seite)
Kryptowährung im Ausland
Regeln für den Handel mit Kryptowährung (dänische und englische Seite)