Immobiliensteuern auf dem Steuerbescheid 2024
Im Steuerbescheid 2024 wurde Ihre Immobiliensteuer erstmals nach den neuen Bestimmungen berechnet, die seit dem 1. Januar 2024 in Kraft sind.
Schritt für Schritt: Immobiliensteuern und Immobiliensteuerdarlehen einsehen
Als Immobilieneigentümer zahlen Sie zwei Arten von Immobiliensteuern: Immobilienwertsteuer (ejendomsværdikskat) und Grundsteuer (grundskyld).
Zum ersten Mal wird die Grundsteuer im Steuerbescheid ausgewiesen. Es handelt sich weiterhin um eine kommunale Steuer, doch erfolgt die Zahlung nicht mehr über den Immobiliensteuerbescheid (ejendomsskattebillet) der Kommune.
So sehen Sie, wie viel Immobiliensteuern Sie 2024 gezahlt haben
- Bei TastSelv einloggen
- Se årsopgørelsen wählen
- Zu Ejendomsskatter gehen
- Hier sehen Sie Ihre Immobilienwertsteuer (ejendomsværdiskat) und Ihre Grundsteuer (grundskyld) für 2024
Wenn Sie mehrere Immobilien besitzen, können Sie die Steuerbeträge für jede einzelne Immobilie in der PDF-Datei einsehen, die sich ganz oben im Steuerbescheid befindet. Dort sehen Sie auch Ihren Eigentumsanteil und die Grundlage, auf deren Basis die Steuer berechnet wurde.
Die steuerliche Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Immobilienwert und Grundstückswert abzüglich 20 %. Es können jedoch auch weitere Abzüge, Nachlässe oder Ermäßigungen berücksichtigt werden, bevor die Steuer berechnet wird.
Mehr über die Berechnung Ihrer Immobiliensteuern auf vurderingsportalen.dk erfahren (dänischer Link)
In bestimmten Fällen kann der Steuerbescheid Fehler enthalten – z. B. wenn Sie Teil einer ungeteilten Erbengemeinschaft sind oder ein Zweifamilienhaus besitzen.
So prüfen Sie, ob Ihr Eigentumsanteil korrekt ist:
- Bei TastSelv einloggen
- Ret årsopgørelsen wählen
- Zu Danske ejendomme gehen
- Auf das Zahnrad neben der jeweiligen Immobilie klicken
- Zu Grundskyldsoplysninger gehen
- Neben Ejerandel i procent finden Sie Ihren Anteil
- Zu Ejerandel gehen
- Ihren Anteil an der Immobilie finden Sie in Rubrik 177.
Wenn der Eigentumsanteil falsch ist, können Sie ihn nicht selbst korrigieren.
Bei Fehlern im Grundstücksanteil wenden Sie sich bitte an Ihre Kommune.
Bei Fehlern im Eigentumsanteil der Immobilie wenden Sie sich an das dänische Immobilienbewertungsamt (Vurderingsstyrelsen) unter der Nummer +45 72 22 16 16.
Die meisten Immobilieneigentümer erhielten im Jahr 2024 eine Steuererleichterung, weil die Steuersätze gesenkt wurden. In einigen Gegenden stiegen die Immobilienbewertungen jedoch so stark, dass auch die Steuerbelastung anstieg.
Wenn Ihre Immobiliensteuern im Jahr 2024 höher ausgefallen sind, als sie nach den alten Regelungen gewesen wären, haben Sie eine Steuerermäßigung erhalten.
So sehen Sie, ob Sie eine Ermäßigung erhalten haben:
- Bei TastSelv einloggen
- Se årsopgørelsen wählen
- PDF ganz oben wählen
- Zu Specifikation af ejendomsoplysninger gehen
- Der Rabat steht neben der Zeile Rabat, fordi du ejede ejendommen før 1/1 2024.
Die Ermäßigung ist persönlich und wird auf Grundlage Ihres Eigentumsanteils berechnet. Wenn mehrere Personen Eigentümer sind, erhält jede eine eigene Ermäßigung. Wenn Sie mehrere Immobilien besitzen, erhalten Sie für jede Immobilie eine separate Übersicht.
Mehr über die Berechnung der Steuerermäßigung auf vurderingsportalen.dk erfahren (dänischer Link)
Wenn Sie geschieden sind oder Teil einer ungeteilten Erbengemeinschaft, können Sie ggf. eine Steuerermäßigung vom Ehepartner übernehmen.
Sie können dies nicht selbst im Steuerbescheid ändern. Bitte wenden Sie sich an das dänische Immobilienbewertungsamt (Vurderingsstyrelsen) unter +45 72 22 16 16.
Als Immobilieneigentümer können Sie 3 Arten von Immobiliensteuerdarlehen haben:
- Kredit zur Deckelung Ihrer Immobiliensteuern (sog. 'indefrysningslån') zur Deckelung eventueller Steuererhöhungen
- Rentnerdarlehen zur Zahlung der Grundsteuer
- Zuschlagsdarlehen wenn der Steuerrabat auf Ihrem Steuerbudget (forskudsopgørelse) zu hoch war.
Mehr über Immobiliensteuerdarlehen auf vurderingsportalen.dk erfahren (dänischer Link)
Darlehen/Kredite auf dem Steuerbescheid einsehen:
Immobiliensteuerdarlehen werden im Steuerbescheid als Udskudt ejendomsskat (aufgeschobene Immobiliensteuer) bezeichnet.
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- Se årsopgørelsen wählen
- Unten auf Skatteberegning og opgørelse gehen
- Forskudsskat wählen mithilfe des kleinen Dreiecks
- Unter Udskudt ejendomsskat (boligskattelån) finden Sie Ihre Gesamtdarlehen
Überblick über Ihre Immobiliensteuerdarlehen für 2024
- Bei TastSelv einloggen
- Aktive lån og betaling wählen
- Gå til betaling wählen, wenn Sie das Darlehen komplett oder teilweise tilgen möchten.
Beim Verkauf einer Immobilie erhalten Sie automatisch eine Forderung über alle zugehörigen Darlehen.
Eventuelle Zuschlagsdarlehen werden zeitgleich mit dem Steuerbescheid berechnet.
Diese Darlehen sind im Steuerbescheid unter dem Punkt Udskudt ejendomsskat eingerechnet – aber es kann ein paar Tage dauern, bis Sie den Bewilligungsbescheid zum Darlehen erhalten. Sobald Sie diesen Bescheid erhalten haben, können Sie das Darlehen unter Boligskattelån einsehen und ggf. zahlen.
Grundsätzlich haben alle Immobilieneigentümer, die ein Zuschlagsdarlehen im Zusammenhang mit dem Steuerbescheid erhalten, im Jahr 2024 auch ein entsprechendes Schreiben erhalten.
Es kann jedoch zu Änderungen vor dem Steuerbescheid kommen – zum Beispiel durch Eigentümerwechsel –, wodurch neue Eigentümer Anspruch auf eine Steuernachzahlung oder ein Darlehen erhalten, oder der Darlehensbetrag weicht vom ursprünglich angegebenen Betrag ab.
Im Jahr 2024 lag die Mindestgrenze für den Kredit zur Deckelung von Immobiliensteuern ('indefrysningslån') bei 296 DKK. Wenn Ihre Steuererhöhung unter diesem Mindestbetrag lag, wurde kein Kredit gewährt.
Für Zuschlagsdarlehen gibt es keine Mindestgrenze. Daher erhalten einige Eigentümer sehr geringe Darlehensbeträge.
Im TastSelv-System können Sie nur Darlehen für das Jahr 2024 sehen. Wenn Sie einen Kredit zur Deckelung von Immobiliensteuern oder Pensionistendarlehen aus dem Jahr 2023 oder früher haben, werden diese von Ihrer Kommune verwaltet.
Bei Fragen zu diesen älteren Darlehen wenden Sie sich bitte an Ihre Kommune.
In einigen Kommunen können Sie über borger.dk eine Übersicht über Kredite zur Deckelung von Immobiliensteuern vor 2024 abrufen. Loggen Sie sich dazu über indefrysning.dk ein. Dort sehen Sie Ihre An- und Abmeldungen, Ihre Deckelung pro Jahr und den Gesamtbetrag.
Wenn Sie 2024 eine Immobilie gekauft oder verkauft haben, sollten Sie kontrollieren, ob die Angaben – z. B. zum Einzugsdatum – korrekt im Steuerbescheid erfasst wurden:
- Bei TastSelv einloggen
- Ret årsopgørelsen wählen
- Zu Danske ejendomme gehen
- Auf das Zahnrad neben der entsprechenden Immobilie klicken
- Auf Køb gehen
- Übernahmedatum 2024 in Rubrik 181 eintragen
- Einzugsdatum 2024 in Rubrik 183 eintragen. Nur, wenn das Datum nach Übernahmedatum liegt. Gilt nur für ganzjährig bewohnte Immobilien.
- Wenn Sie nach 2024 eingezogen sind, markieren Sie Ja in Rubrik 185. Gilt nur für ganzjährig bewohnte Immobilien.
Wenn Sie 2024 eine Immobilie verkauft haben, prüfen Sie, ob die Angaben (etwa zum Auszugsdatum) – korrekt im Steuerbescheid stehen:
- Bei TastSelv einloggen
- Ret årsopgørelsen wählen
- Zu Danske ejendomme gehen
- Auf das Zahnrad neben der entsprechenden Immobilie klicken
- Auf Salg gehen
- Das Übernahmedatum durch den Käufer in Feld 187 eintragen
- Wenn der Auszug vor dem Übernahmedatum liegt, das Auszugsdatum in Feld 189 eingeben. Gilt nur für ganzjährig bewohnte Immobilien.
In bestimmten Fällen kann Ihre Immobilienwertsteuer reduziert werden, wenn Ihre Immobilie vorübergehend unbewohnbar war – und dies nicht durch Ihr eigenes Verschulden.
Das kann zum Beispiel bei Reparaturen nach Wasserschäden oder Vandalismus der Fall sein – wenn Fenster zerstört wurden, oder Strom- und Wasserversorgung unterbrochen waren. Keine Reduzierung erfolgt bei Umbauten oder Renovierungen, es sei denn, diese dienen der Beseitigung solcher Schäden.
Eine Reduzierung ist nur möglich, wenn die gesamte Immobilie unbewohnbar war.
Dauer der Unbewohnbarkeit erfassen:
- Bei TastSelv einloggen
- Ret årsopgørelsen wählen
- Zu Danske ejendomme gehen
- Auf das Zahnrad neben der entsprechenden Immobilie klicken
- Auf Ubeboelig gehen
- In Rubrik 195 die Anzahl der Tage eintragen, an denen die Immobilie unbewohnbar war
Wenn Sie die Immobilie 2024 übernommen haben, gelten besondere Regeln.
Lesen Sie dazu die Anleitung, indem Sie auf das Fragezeichen in Rubrik 195, bevor Sie das Feld ausfüllen.
Wenn Sie eine Immobilie im Ausland besitzen, müssen Sie in Dänemark Immobilienwertsteuer dafür zahlen – genauso wie für eine inländische Immobilie.
Die Höhe hängt vom Marktwert der Immobilie ab. Im Gegensatz zu dänischen Immobilien gibt es für ausländische Objekte jedoch keine öffentliche Immobilienbewertung, die zur Berechnung herangezogen werden kann.
Daher müssen Sie den Marktwert selbst berechnen auf Basis des Kaufpreises.
Sie müssen uns folgende Angaben zu ausländischen Immobilien mitteilen:
- Eine aktualisierte Berechnung des Marktwerts
- Mögliche Mieteinnahmen
- Eventuell gezahlte ausländische Immobiliensteuern
- Eventuelle Zinsabzüge.
Bitte beachten:
- Sie riskieren, eine Steuerermäßigung zu verlieren, wenn Sie den Marktwert nicht im Steuerbescheid 2024 aktualisieren
- Sie riskieren eine Doppelbesteuerung, wenn Sie ausländische Immobiliensteuern nicht angeben.
Im Jahr 2024 haben Sie zunächst Immobiliensteuer auf Grundlage einer vorläufigen Bewertung von 2022 gezahlt (in Einzelfällen auf Grundlage der 2023er-Bewertung).
Sobald die endgültige Bewertung vorliegt, wird Ihre Immobiliensteuer für 2024 neu berechnet und angepasst.
Mehr über die nachträgliche Steuerveranlagung auf vurderingsportalen.dk erfahren (dänischer Link)