Freie Kost und Logis
Kaffee, Tee, Obst am Arbeitsplatz und Zuschuss zu Kantinenverpflegung sind steuerfrei.
Ist der Wert von Kost und Logis nicht in Feld 11 Ihres Steuerbescheids angegeben, müssen Sie diesen selbst in Feld 15 eintragen.
Liegen Ihre Ausgaben für Kost und Logis im Normalbereich, dann können Sie die unten angeführten Sätze verwenden, um den Wert von freier Kost und Logis auszurechnen.
Steuerbescheid Feld 15 ändern
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