Zu Inhalt gehen

Beendigung eines Unternehmens

Anleitung in 6 Schritten: An diese Dinge müssen Sie denken

So lösen Sie Ihre Gesellschaft auf

Wenn Sie Ihre Gesellschaft auflösen möchten, müssen Sie innerhalb eines Monats nach der Beendigung bei der dänischen Steuerbehörde eine Erklärung gemäß § 216 beantragen. Reichen Sie dazu eine schriftliche Anfrage ein.

Mehr über die Auflösung von Gesellschaften (dänischer Link)

Wir empfehlen Ihnen, die Schritte in der angegebenen Reihenfolge durchzuführen – auch wenn Ihr Unternehmen bereits beendet wurde. So behalten Sie den Zugang zu digitalen Systemen und vermeiden unnötige Steuerzahlungen, Abgaben und Gebühren.

Falls Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, sollten Sie klären, wer welche Aufgaben übernimmt.

Sollten Sie Ihre Entscheidung bereuen, können Sie Ihr Unternehmen jederzeit mit derselben CVR-Nummer wiedereröffnen.

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .