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Abgabe der Umsatzsteuermeldung

Aus Ihrer Umsatzsteuererklärung geht hervor, wieviel Umsatz Ihr Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum hatte. Auch wenn Sie keinen Umsatz hatten, müssen Sie Ihre Erklärung abgeben, eine sogenannte Nullmeldung. 

Sie können Ihre Meldung ab Beginn der Rechnungslegungsperiode abgeben. Beachten Sie aber, dass Sie Ihre Umsatzsteuer erst 5 Tage vor Ablauf der Frist zahlen können. Wenn Sie früher zahlen möchten, müssen Sie die Auszahlungsgrenze für das Steuerkonto des Unternehmens anheben.

Mehr über die Zahlung der Umsatzsteuer

Video: So melden und zahlen Sie Umsatzsteuer

(3:44 Min)

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