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Umsatzsteuerabschluss

Wenn Ihr Unternehmen für die Umsatzsteuer angemeldet ist, müssen Sie den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen verbuchen und auf diese Weise Ihren Umsatzsteuerabschluss machen. Am Ende jedes Umsatzsteuerzeitraums müssen Sie die zu zahlende Umsatzsteuer ermitteln und diese dem Dänischen Steueramt melden.

Denken Sie daran, auch Umsatzsteuer zu melden, wenn Ihr Unternehmen keinen Umsatz hatte. In diesem Fall müssen Sie eine sogenannte Nullmeldung vornehmen. Tun Sie dies nicht, nehmen wir eine vorläufige Steuerfestsetzung (foreløbig fastsættelse) vor, die 800 DKK kostet.

Mehr über vorläufige Steuerfestsetzungen (dänischer Link)

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .