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Erstattung von Ausgaben auf Geschäftsreisen

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen Ihre Ausgaben für Verpflegung, Unterkunft und kleinere Einkäufe auf Geschäftsreisen erstatten, wenn Sie entsprechende Belege vorlegen. Das ist für Sie steuerfrei.

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .