Ihr Arbeitgeber kann Ihnen für Dinge des täglichen Bedarfs wie beispielsweise eine Tasse Kaffee oder eine Zeitung bis zu 25 % des Standardsatzes für Verpflegung auszahlen.
25 % des Satzes entspricht 149,25 DKK pro Tag für 2025 (2024: 143,50 DKK).
Ihre Geschäftsreise muss mindestens 24 Stunden dauern und eine auswärtige Übernachtung enthalten.
Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht 149,25 DKK pro Tag (2025) auszahlt, haben Sie Anspruch auf einen Freibetrag.
Wenn Ihr Arbeitgeber weniger als 149,25 DKK pro Tag auszahlt, haben Sie Anspruch auf einen Freibetrag, der der Differenz entspricht. Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber z. B. 80 DKK pro Tag auszahlt, haben Sie Anspruch auf einen Freibetrag in Höhe von 69,25 DKK pro Tag. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Freibetrag für Reisekosten.
Denken Sie daran, dass Ihr Gesamtfreibetrag für Reisekosten, Verpflegung, Unterkunft und kleinere Einkäufe 2025 höchstens 32.800 DKK (2024: 31.600 DKK) betragen kann.
Freibetrag in Feld 53 Ihres Steuerbescheids eintragen
Reisebusfahrer haben keinen Anspruch auf den Freibetrag von 25 % oder ähnliche Freibeträge.
In unseren juristischen Informationen (nur auf Dänisch verfügbar) können Sie mehr erfahren.