Freibetrag für Dienstreisen
Sie können Ihre Ausgaben für Verpflegung, Unterkunft und kleinere Einkäufe (z.B. einen Kaffee) absetzen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihre arbeitsbedingten Reisekosten nicht übernimmt oder keine steuerfreie Reisekostenpauschale ausbezahlt.
2026 beträgt der höchstmögliche Freibetrag 34.400 DKK (2025: 32.800 DKK).
Anleitung Schritt für Schritt: So erhalten Sie den Freibetrag
Sie haben Anspruch auf den Freibetrag, wenn Sie jede der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Der Arbeitsort ist vorübergehend: Sie sind z.B. auf Weiterbildung, einer Konferenz oder arbeiten an einem Projekt, das sich nicht an Ihrem gewöhnlichen Arbeitsort befindet. Auch, wenn Ihre Anstellung zeitlich begrenzt ist.
- Sie schaffen es nicht, nach Hause zu fahren: Die Entfernung ist so groß, dass Sie nicht zu Hause übernachten können.
- Die Reise muss mindestens 24 Stunden dauern: Die Reise muss mindestens 1 auswärtige Übernachtung beinhalten.
- Sie zahlen selbst (ganz oder teilweise): Ihr Arbeitgeber erstattet Ihnen nicht alle Ausgaben für Verpflegung und Unterkunft und zahlt Ihnen auch keine steuerfreie Reisekostenpauschale aus.
- Sie vermieten nicht Ihre eigene Wohnung: Sie haben keinen Anspruch auf den Freibetrag, wenn Sie Ihre eigene, gewöhnliche Wohnung vermieten, während Sie verreist sind.
- Wehrpflichtige und freiwillige Helfer
- Unbezahlte Vorstandsmitglieder und Vorstandsassistenten
- Ehrenamtlich Tätige
- Reisebusfahrer und Fernfahrer
- Personen, die an Bord von Flugzeugen arbeiten
- Personen, die an Bord von Schiffen arbeiten (einschließlich Fischer)
- Personen, die vom dänischen Staat ins Ausland entsandt werden
- Personen, die an Bord von Schiffen und Forschungsstationen arbeiten, die für die Erkundung und Gewinnung natürlicher Ressourcen eingesetzt werden.
Wenn Sie Ihren Freibetrag im TastSelv-System angeben, ist die Beifügung von Quittungen nicht notwendig. Aber wir können Sie dazu auffordern, Ihren Freibetrag zu dokumentieren, wenn wir Sie stichprobenhaft kontrollieren.
Diese Dinge müssen Sie belegen können:
- Wo Sie gearbeitet haben: Bewahren Sie den Arbeitsvertrag o.ä. auf, der zeigt, dass die Anstellung vorübergehend war.
- Die Adresse: Notieren Sie genau, wo Sie gearbeitet haben, damit die Entfernung und die Reisedauer überprüft werden kann.
- Ihre gewöhnliche Wohnung: Bewahren Sie Quittungen (z.B. für Miete) auf, damit Sie belegen können, dass Sie auch weiterhin für Ihre gewöhnliche Wohnung bezahlt haben, während Sie auf Reise waren.
- Zahlung durch Ihren Arbeitgeber: Sorgen Sie dafür, dass Sie eine Bestätigung durch Ihren Arbeitgeber haben, ob für Ihre Verpflegung und Unterkunft gezahlt wurde.
- Anzahl Reisetage: Bewahren Sie Belege dafür auf, wann Sie gereist sind (z.B. Fahrkarten, Arbeitsvertrag o.ä.).
Sie müssen den Gesamtbetrag, den Sie absetzen können, ausrechnen, bevor Sie ihn im TastSelv-System eintragen.
Sie können für die Berechnung entweder Standardsätze anwenden oder Ihre tatsächlichen Ausgaben absetzen:
- Standardsätze (Diäten): Sie können einen festen Betrag pro Tag absetzen, unabhängig davon, wie hoch Ihre Ausgaben waren
- Tatsächliche Ausgaben: Sie können die Beträge absetzen, die aus Ihren Quittungen z.B. für Verpflegung und Hotel hervorgehen
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine steuerfreie Reisekostenpauschale erhalten haben, die unterhalb des geltenden Satzes liegt, haben Sie Anspruch auf einen Freibetrag in Höhe der Differenz. In diesem Fall müssen Sie den der Differenz entsprechenden Betrag im TastSelv-System eintragen.
| Tagessätze | 2026 | 2025 |
|---|---|---|
| Unterkunft | 268 DKK | 256 DKK |
| Verpflegung und Dinge des täglichen Bedarfs | 625 DKK | 597 DKK |
| Verpflegung für Reisebusfahrer bei Fahrten innerhalb Dänemarks | 75 DKK | 75 DKK |
| Verpflegung für Reisebusfahrer bei Fahrten außerhalb Dänemarks | 150 DKK | 150 DKK |
So zählen Sie Stunden und Tage
Übernachtung: Der Freibetrag für Übernachtung gilt nur für ganze Tage. Wenn Sie 1,5 Tage lang unterwegs waren, können Sie nur 1 Tag geltend machen.
Verpflegung und Dinge des täglichen Bedarfs: HWenn Ihre Reise länger als 24 Stunden dauert, zählt jede zusätzliche Stunde mit. Sie erhalten 1/24 des Tagessatzes für jede begonnene Stunde. Wenn Ihre Reise 36 Stunden dauert, können Sie 24 Stunden + 12 zusätzliche Stunden berechnen (12/24 pro Tagessatz = die Hälfte des Tagessatzes).
Beispiel für die Berechnung
Im Beispiel werden die Standardsätze für 2026 verwendet.
Ihre Reise startet Montag Morgen um 06.00 Uhr (beim Verlassen Ihrer Wohnung) und endet Donnerstag um 18.00 Uhr (wenn Sie zurück in Ihrer Wohnung sind).
Die Dienstreise dauert also 3,5 Tage (84 Stunden). Sie haben selbst für Unterkunft und Verpflegung sowie Dinge des täglichen Bedarfs gezahlt.
| Unterkunft: 3 Tage à 268 DKK | = 804 DKK |
|
Verpflegung und Dinge des täglichen Bedarfs: 3 Tage à 625 DKK + 0,5 Tage à 625 DKK = 1.875 DKK + 312 DKK |
= 2.187 DKK |
| Gesamter Freibetrag für die Reise: 804 DKK + 2.187 DKK | = 2.991 DKK |
Sie haben Anspruch auf einen Freibetrag für Dinge des täglichen Bedarfs, wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Ausgaben nicht erstattet. Dinge des täglichen Bedarfs sind z. B. eine Tasse Kaffee, eine Zeitung oder Busfahrkarten.
Wieviel können Sie absetzen?
Sie haben Anspruch auf einen Freibetrag in Höhe von 25 % des Standardsatzes für Verpflegung. Das entspricht 2026 pro Tag 156,25 DKK (2025: 149,25 DKK pro Tag). Dies gilt auch, wenn Sie während der Reise freie Verpflegung haben.
- Wenn Ihr Arbeitgeber nicht für diese Ausgaben aufkommt: Sie erhalten den gesamten Freibetrag.
- Wenn Ihr Arbeitgeber für einen Teil dieser Ausgaben aufkommt: Sie haben Anspruch auf einen Freibetrag, der der Differenz entspricht.
- Beispiel: Wenn Ihr Arbeitgeber 80 DKK auszahlt, können Sie die restlichen 76,25 DKK absetzen (2026).
Sie haben keinen Anspruch, wenn
- Ihnen eine steuerfreie Reisekostenpauschale nach den Standardsätzen gewährt wurde
- Sie Reisebusfahrer sind.
Wenn Sie eine oder mehrere Mahlzeiten am Tag kostenlos erhalten, gilt dies als freie Verpflegung.
Bei freier Verpflegung müssen Sie Ihren Freibetrag um bestimmte Prozentsätze reduzieren:
- Kostenloses Frühstück: 15 %
- Kostenloses Mittagessen: 30 %
- Kostenloses Abendessen: 30 %
Dennoch haben Sie weiterhin Anspruch auf einen Freibetrag in Höhe von 25 % des Satzes für Verpflegung, um Dinge des täglichen Bedarfs zu decken.
Eksempel på beregning
I eksemplet bruger vi satser for 2025.
Søren har i 2025 været på en rejse i 26 timer og fået 2 x gratis frokost og 1 x gratis morgenmad.
| Fradrag for 26 timer: 597 kr. x 26/24 | = 646,75 kr. |
| Morgenmad: 15 % af 597 kr. | = - 89,55 kr. |
| Frokost: 2 x 30 % af 597 kr. | = - 358,20 kr. |
| Sørens fradrag: 646,75 kr. - 89,55 kr. - 358,20 kr. | = 199,00 kr. |
So tragen Sie den Betrag im TastSelv-System ein
Tragen Sie den Betrag in Ihrem Steuerbescheid (årsopgørelse) in Rubrik 53 oder in Ihrem Steuerbudget (forskudsopgørelse) in Feld 429 ein.
- Bei TastSelv einloggen
- Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet wählen
- Zu Rubrik 53 (Arbejdsrelaterede rejsefradrag) gehen
- Geben Sie den Gesamtbetrag für das ganze Jahr ein
- Bitte beachten: Sie müssen keine Quittungen beifügen, aber Sie müssen diese trotzdem aufbewahren, falls wir Sie später kontrollieren und um Dokumentation bitten.
Besondere Situationen, wenn Sie...
Wenn Sie im Ausland arbeiten, darf Ihr jährlicher Freibetrag für Reisekosten - einschließlich anderer möglicher Freibeträge im Zusammenhang mit Ihrem im Ausland verdienten Einkommen - nicht höher sein als Ihr in Dänemark zu versteuerndes Einkommen oder 34.400 DKK in 2026 (2025: 32.800 DKK).
Höherer Freibetrag für Selbständige
Als selbständige(r) Unternehmer(in) gibt es keine Höchstgrenze, wenn Sie Ihre belegbaren Ausgaben absetzen.
Wenn Sie die Standardsätze anwenden, gilt die Grenze in Höhe von 34.400 DKK in 2026 (2025: 32.800 DKK) auch für Sie.
Bei B-Einkommen können die Standardsätze nicht verwenden werden
Wenn Sie B-Einkommen beziehen (Einkommen, das Sie selbst versteuern müssen), können Sie die Standardsätze nicht anwenden. Dies betrifft z.B. Honorarempfänger.
Stattdessen müssen Sie Ihre Ausgaben per Beleg nachweisen.
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .