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Freibetrag für Dienstreisen

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Ausgaben für Verpflegung oder Übernachtungen bei Dienstreisen nicht übernimmt, haben Sie Anspruch auf einen Freibetrag für Ihre Ausgaben. Sie müssen jedoch einige Bedingungen erfüllen.

Sie können Ihre Ausgaben für Verpflegung, Unterkunft und kleinere Einkäufe (z.B. einen Kaffee) absetzen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihre arbeitsbedingten Reisekosten nicht übernimmt oder keine steuerfreie Reisekostenpauschale ausbezahlt.

2026 beträgt der höchstmögliche Freibetrag 34.400 DKK (2025: 32.800 DKK).

Anleitung Schritt für Schritt: So erhalten Sie den Freibetrag

Besondere Situationen, wenn Sie...

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .