Verpflegung, Unterkunft und doppelte Haushaltsführung
Sie haben Anspruch auf entweder den Freibetrag für doppelte Haushaltsführung oder den Freibetrag für Verpflegung und Unterkunft, wenn Sie einen vorübergehenden Arbeitsplatz haben, der weit von Ihrem gewöhnlichen Wohnort entfernt ist. Die Entfernung muss so groß sein, dass Sie nicht an einem Tag hin- und zurückreisen können.
2025 beträgt der höchstmögliche Freibetrag 32.800 DKK (2024: 31.600).
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