Immobilienkauf in Dänemark, wenn Sie im Ausland wohnen
Um beschränkt steuerpflichtig zu sein, dürfen Sie sich höchstens 3 Monate am Stück und nicht mehr als 180 Tage pro Jahr in Dänemark aufhalten. Wenn Sie länger bleiben, tritt für Sie in Dänemark die unbeschränkte Steuerpflicht ein.
Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in Dänemark einer einkommensgebenden Tätigkeit nachgehen, sind Sie in der Regel unbeschränkt steuerpflichtig in Dänemark. Dies gilt dann unabhängig davon, wie lange Sie sich in Dänemark aufhalten.
Wenn Sie nicht in Dänemark wohnen und eine Immobilie in Dänemark erwerben, müssen Sie Folgendes beachten:
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Sie müssen Immobilienwertsteuer (ejendomsværdiskat) und Grundsteuer (grundskyld bzw. ejendomsskat) in Dänemark auf Ihre dänische Immobilie zahlen.
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Wenn Sie Ihre dänische Immobilie das ganze Jahr oder einen Teil des Jahres vermieten, müssen Sie den Gewinn nach den allgemein geltenden Bestimmungen in Dänemark versteuern.
Mehr über die Vermietung von Immobilien -
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs in Dänemark keine dänische Steuer-Personennummer haben, müssen Sie diese beantragen, indem Sie das Formular 04.063_AP ( Antrag auf Erhalt einer Steuer-Personennummer und vorläufige Einkommensveranlagung bei Immobilienerwerb) ausfüllen.
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .