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Immobilienkauf in Dänemark, wenn Sie im Ausland wohnen

Wenn Sie eine dänische Immobilie kaufen, in der Sie sich für kürzere Zeiträume aufhalten (z.B. für Ferien o.ä.), werden Sie in Dänemark beschränkt steuerpflichtig.

Um beschränkt steuerpflichtig zu sein, dürfen Sie sich höchstens 3 Monate am Stück und nicht mehr als 180 Tage pro Jahr in Dänemark aufhalten. Wenn Sie länger bleiben, tritt für Sie in Dänemark die unbeschränkte Steuerpflicht ein.

Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in Dänemark einer einkommensgebenden Tätigkeit nachgehen, sind Sie in der Regel unbeschränkt steuerpflichtig in Dänemark. Dies gilt dann unabhängig davon, wie lange Sie sich in Dänemark aufhalten.

Wenn Sie nicht in Dänemark wohnen und eine Immobilie in Dänemark erwerben, müssen Sie Folgendes beachten:

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .