Steuerkarte
Mit Steuerkarte (skattekort) werden die Steuerfreikarte, die Lohnsteuerkarte und die Zweitkarte bezeichnet. Ihre Steuerkarte ist digital (also keine eigentliche ’Karte’), und Sie finden sie online in unserem TastSelv-System.
Alle Bürger in Dänemark dürfen jährlich einen bestimmten Betrag verdienen, ohne diesen versteuern zu müssen. Im Jahr 2026 liegt dieser Betrag bei 54.100 DKK (2025: 51.600 DKK). Auf der Steuerfreikarte steht der Betrag, den Sie verdienen dürfen, ohne ihn zu versteuern.
Wenn Sie noch keine Steuerkarte haben, können Sie auf unserer Seite Steuerkarte für nicht-dänische Arbeitnehmer mehr über die Beantragung erfahren.
Auf der Steuerfreikarte (frikort) steht der Betrag, den Sie verdienen können, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie noch jung sind und gerade erst Ihren ersten Job angefangen haben oder die dänische Ausbildungsförderung SU erhalten und noch zu Hause wohnen, ohne zu arbeiten.
Der steuerfreie Betrag liegt 2026 bei 54.100 DKK (2025: 51.600 DKK).
Sie zahlen erst Steuern, wenn Ihr Gesamteinkommen in einem Kalenderjahr über diesem Betrag liegt. 8 % Arbeitsmarktbeitrag (am-bidrag) muss jedoch trotzdem abgeführt werden, auch wenn Sie eine Steuerfreikarte besitzen.
Ab einschl. 2026 muss Arbeitsmarktbeitrag auf B-Einkommen, Gewinn aus selbständiger Unternehmenstätigkeit und Gehalt erst ab dem 18. Lebensjahr gezahlt werden.
Ihre Steuerfreikarte kann von mehreren Stellen bzw. Arbeitgebern verwendet werden. Sobald der steuerfreie Betrag aufgebraucht ist, führen Arbeitgeber bzw. auszahlende Stelle automatisch den prozentuellen Anteil Ihres Einkommens als Steuer ab, der auf Ihrem Steuerbudget (forskudsopgørelse) angegeben ist.
Wir erstellen automatisch Ihre Steuerfreikarte in dem Jahr, in dem Sie 13 Jahre alt werden. Über 15-jährige müssen sich mit MitID bei TastSelv einloggen.
Am Ende eines Kalenderjahres erhalten Sie normalerweise eine neue Steuerfreikarte. Sie sollten aber zur Sicherheit im Steuerbudget nachschauen, ob die Freikarte erstellt wurde.
Soviel können Sie verdienen, ohne Steuern zu zahlen
Wieviel steuerfrei verdient werden darf, ist unterschiedlich. Dies kommt auf Ihre Freibeträge an, die wiederum von Ihrer persönlichen Situation abhängen.
Oben auf Ihrem Steuerbudget sehen Sie den Betrag, der für Sie gilt. Wenn Sie eine Steuerfreikarte besitzen, steht dort ein sogenannter Steuerfreikartenbetrag, d.h. der Betrag, den Sie steuerfrei verdienen können. Wenn Sie eine Lohnsteuerkarte (hovedkort) besitzen, steht dort ebenfalls der Betrag, den Sie pro Monat oder pro 14 Tage steuerfrei verdienen können.
Unabhängig von den auf Ihrem Steuerbudget genannten Beträgen müssen Sie 8 % Arbeitsmarktbeitrag auf Ihr Einkommen zahlen, jedoch nicht auf SU, Arbeitslosengeld (dagpenge) und Rente. Ab einschl. 2026 muss Arbeitsmarktbeitrag erst ab dem 18. Lebensjahr gezahlt werden.
Wir erstellen automatisch eine Steuerfreikarte am Anfang des Jahres, in dem Steuerzahler 13 Jahre alt werden. Bei Tätigkeiten vor diesem Alter muss die Steuerfreikarte selbst beantragt werden.
Dazu müssen Sie sich im TastSelv-System einloggen.
Eltern können sich im TastSelv-System ihres Kindes einloggen.
Steuerfreikarte erstellen - so geht's:
- Bei TastSelv einloggen
- Forskudsopgørelsen wählen
- Skattekort oben im Steuerbudget finden. Wenn dort "Frikortsbeløb xxxx kr." steht, ist die Steuerfreikarte bereits erstellt und Sie müssen nichts weiter tun
- Wenn dort kein Betrag angegeben ist, müssen Sie in Feld 201 schreiben, wieviel Sie voraussichtlich verdienen werden.
Wenn das Feld nicht sichtbar ist, klicken Sie auf Nyt job unter Oftest tilføjede felter und wählen hier Lønindkomst - Datum des ersten Arbeitstags in felt 366 eintragen
- Auf Beregn unten auf der Seite klicken
- Mit Godkend bestätigen
Ihre Steuerfreikarte wird nun erstellt. Sie sehen die Steuerfreikarte als Beträge oben in Ihrem Steuerbudget.
Sie müssen Ihre auszahlenden Stellen mitteilen, ob diese Ihre Lohnsteuerkarte oder Ihre Zweitkarte verwenden sollen.
Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarte verwenden Sie für Ihr Haupteinkommen, z.B. Arbeitsentgelt oder staatliche Ausbildungsförderung (SU). Die Lohnsteuerkarte darf nur von einer Auszahlungsstelle verwendet werden.
Wenn SU oder Arbeitgeber bereits die Lohnsteuerkarte anwenden, müssen Sie die Zweitkarte für andere Jobs nutzen.
Auf der Lohnsteuerkarte (hovedkort) steht, wie hoch Ihr Steuersatz ist, und wie hoch Ihr Freibetrag ist, auf den Sie keine Steuern zahlen müssen. Wenn eine Auszahlungsstelle Ihre Lohnsteuerkarte verwendet, müssen Sie nur den Betrag versteuern, der Ihren Freibetrag übersteigt.
Zweitkarte
Die Zweitkarte kommt nur zum Einsatz, wenn Sie Einkommen von mehreren Stellen beziehen, z. B. von der staatlichen Ausbildungsförderung (SU) und durch einen Job. Ihre Zweitkarte kann von mehreren Stellen verwenden werden.
Auf der Zweitkarte (bikort) steht, wie hoch Ihr Steuersatz ist. Wenn eine Stelle Ihre Zweitkarte verwendet, wird Ihr Einkommen voll besteuert.
Wer verwendet welche Steuerkarte?
Wenn Sie sich beim TastSelv-System einloggen, den Menüpunkt Indkomstoplysninger fra eIndkomst wählen und dann Vis eSkattekort for år , können Sie unter Hent oplysning sehen, wer welche Steuerkarte verwendet.
Wenn Ihr(e) Arbeitgeber(in) bzw. Auszahlungsstelle die falsche Steuerkarte für Sie verwendet und Sie darauf aufmerksam werden, müssen Sie beachten, dass Sie dies nicht selbst berichtigen können. Das kann nur der/die Arbeitgeber(in) bzw. Auszahlungsstelle, indem er/sie sich an uns wendet.
Wenn Sie sich beim TastSelv-System einloggen, den Menüpunkt Indkomstoplysninger fra eIndkomst wählen und dann Vis eSkattekort for år , können Sie unter Hent oplysning sehen, wer welche Steuerkarte verwendet.
Wenn Ihr(e) Arbeitgeber(in) bzw. Auszahlungsstelle Probleme bei der Bestellung der neuen Steuerkarte hat, sind wir telefonisch unter der Nummer (+45) 72 22 28 24 zu erreichen.
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .