Zahlungen an das Steueramt
Auf dieser Seite können Sie mehr darüber lesen, welche Arten von Zahlungsaufforderungen es gibt, wie Sie Ihre Zahlung vornehmen und wie Sie das zuständige dänische Vollstreckungsamt (Gældsstyrelsen) kontaktieren können.
Rechtzeitige Zahlung
Bei Zahlung mit Geldkarte können Sie bis 23:59 Uhr am Tag vor Fristablauf zahlen. Bei Onlinebanking ist eine Zahlung innerhalb der Öffnungszeiten fristgerecht, da Ihre Überweisung dann noch am selben Tag registriert wird.
Die Angaben in Ihrem Steuerbudget (forskudsopgørelse) werden zur Berechnung Ihrer Steuer für 2024 verwendet.
Ihr Arbeitgeber oder Rententräger usw. behält A-Steuer (vom Einkommen direkt an der Quelle einbehaltene Steuer) von Ihrem Einkommen ein. In bestimmten Fällen kann jedoch auch die B-Steuer (Steuer, die nicht von Einkommen an der Quelle einbehalten wird) fällig werden. In solchen Fällen werden Raten generiert, und es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Raten zu zahlen.
Wenn Sie kleinere B-Einkünfte (z.B. wie Honorare oder einmaliges Entgelt für Beratungstätigkeiten) bezogen haben, müssen Sie selbst dafür sorgen, dass Sie diese versteuern (B-Steuer). Dies können Sie per Kartenzahlung oder per Onlinebanking tun.
Mehr darüber, wie Sie B-Steuern berechnen und zahlen
Eine evt. zu zahlende B-Steuer wird in Ihrem Steuerbudget (forskudsopgørelse) angezeigt.
B-Steuer kann nur über Ihre Bank oder über Online-Banking bezahlt werden. Sie können einen Dauerauftrag mit Betalingsservice einrichten.
Mehr über B-Steuern erfahren Sie auf unserer Seite B-Einkommen (Honorare).
So zahlen Sie B-Steuer
- Auf skat.dk/tastselv einloggen
- Betal skat wählen
- Betal skat wählen
Sie finden die jeweilige Zahlungs-ID neben der Rate, die Sie zahlen möchten.
Wenn Sie das ganze Jahr über zu wenig Steuern gezahlt haben, wird Ihnen in Ihrem Steuerbescheid mitgeteilt, dass Sie eine Steuernachzahlung leisten müssen.
Bitte melden Sie sich im Selbsteingabesystem TastSelv an, um Ihren Steuerbescheid für das betreffende Jahr zu überprüfen.
Sie können die Steuernachzahlung auf verschiedene Weise leisten, abhängig vom Einkommensjahr, auf das sich die Steuernachzahlung bezieht.
Zahlung von Steuernachzahlungen für 2023
Sie können verschiedene Möglichkeiten nutzen, um die Steuernachzahlung für 2024 vorzunehmen. In Ihrem Steuerbescheid wird beschrieben, was für Sie gilt, abhängig von der Höhe der Steuernachzahlung und wann der Steuerbescheid erstellt wurde.
- Zahlung der gesamten oder eines Teils der Steuernachzahlung im Selbsteingabesystem TastSelv. Im Selbsteingabesystem TastSelv können Sie per Dankort bezahlen oder die Zahlungs-ID sehen, die für die Zahlung per Online-Banking verwendet werden soll. Die Zahlung sollte bis spätestens 1. Juli 2024 erfolgt sein. Diese Zahlungsoption hat einen niedrigen Zinssatz, da Sie einen Zinsaufschlag vermeiden. Runden Sie den zu zahlen Betrag auf ganze Kronen auf. Wenn Sie eine Steuernachzahlung leisten, wird dies erst 2-3 Werktage später registriert. Im TastSelv-System unter Betaling > Betalingshistorik finden Sie einen Beleg für Ihre Zahlung.
- Wenn in Ihrem Steuerbescheid steht, dass Sie in Raten zahlen müssen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Zahlung wie vorgeschrieben leisten. Bis zum 1. Juli 2024 konnten Sie Ihre Zahlung jedoch noch wie oben im ersten Punkt beschrieben vornehmen
- In bestimmten Fällen können Sie sich auch dafür entscheiden, nicht zu zahlen. In diesem Fall wird Ihre Steuernachzahlung (maximal DKK 23.973) in Ihr Steuerbudget für 2025 einbezogen. Beträge, die 23.973 DKK übersteigen, sind wie in den beiden vorstehenden Punkten beschrieben zu zahlen. Wenn Ihnen diese Option zur Verfügung steht, wird sie in Ihrem Steuerbescheid angegeben.
- Auch nach dem 1. Juli 2024 können Sie die verrechnete Steuernachzahlung von 2023 ganz oder teilweise bezahlen. Wählen Sie dafür den Menüpunkt Betal forud for 2025 unter Betaling. Der Menüpunkt ist erst nach dem 1. Juli 2024 sichtbar.
Steuernachzahlung für 2022 und Vorjahre
Informationen über Ihre Steuernachzahlung finden Sie in Ihrem Steuerbescheid. Die Zahlungsmethode hängt von der Steuernachzahlung und dem Zeitpunkt der Erstellung Ihres Steuerbescheids ab. Bitte melden Sie sich im Selbsteingabesystem TastSelv an, um Ihren Steuerbescheid zu sehen und um zu erfahren, was für Sie gilt.
Wenn Sie einen neuen Steuerbescheid für 2022 oder Vorjahre erhalten, wird Ihre Steuernachzahlung in Raten abgerechnet. Solche Ratenzahlungen sind nur über Ihre Bank oder per Online-Banking möglich. Es ist wichtig, dass Sie bei der Zahlung die richtige Zahlungs-ID verwenden. Die Zahlungs-ID und Ihre Raten finden Sie im Selbsteingabesystem TastSelv unter Betaling (Zahlung). Denken Sie daran, das Einkommensjahr auszuwählen, auf das sich Ihre Steuernachzahlung (das Jahr Ihres Steuerbescheids) bezieht.
Abschluss einer Zahlungsvereinbarung mit dem Steueramt
Wenn Sie eine Steuernachzahlung zu leisten haben, die Sie nicht bezahlen können, können Sie mit uns eine Zahlungsvereinbarung treffen. Dadurch verhindern Sie, dass die Steuernachzahlung an das Vollstreckungsamt (Gældsstyrelsen) weitergeleitet wird.
Bitte rufen Sie das uns unter der Nummer +45 72 22 28 21 an, um mehr über eine solche Vereinbarung zu erfahren.
So zahlen Sie B-Steuer
- Auf skat.dk/tastselv einloggen
- Betal skat wählen
- Betal skat wählen
Besonders für die Zahlung von B-Steuer: Sie finden die jeweilige Zahlungs-ID neben der Rate, die Sie zahlen möchten. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, woher Ihre B-Steuer stammt, müssen Sie Ihr Steuerbudget (forskudsopgørelse) überprüfen.
So zahlen Sie Steuern nach
- Auf skat.dk/tastselv einloggen
- Betal skat wählen
Dauerauftrag per Betalingsservice
Sie können sämtliche oder einige Ihrer Steuerzahlungen als Dauerauftrag bei Betalingsservice einrichten, um diese automatisch zu überweisen.
Sie können Ihre Überweisungsaufträge bei Betalingsservice auf 2 verschiedene Arten anmelden: Entweder über einen bestimmten Link zu betalingsservice.dk oder per Onlinebanking: Steuernachzahlung per Dauerauftrag (Betalingsservice)
Wenn Sie eine Zahlungserinnerung erhalten haben
- Auf skat.dk/tastselv einloggen
- Betal skat wählen
- Se påmindelse om betaling wählen. Hier können Sie mehr über Ihre Zahlungserinnerung sehen.
Wenn Sie Hilfe benötigen
Wenn Sie nicht wissen, wie Sie zahlen können oder was Sie tun müssen, können Sie uns unter der Nummer +45 72 22 28 28 erreichen.
So zahlen Sie ausstehende Steuern, die über Ihren Steuerbescheid (årsopgørelse) oder über B-Steuer mit Steuerbudget (forskudsopgørelse) erhoben werden:
- IBAN: DK94 3000 0007540531
- BIC/SWIFT code: DABADKKK
Bitte denken Sie daran, Ihre CPR-Nummer und das Jahr anzugeben, auf das sich Ihre Zahlung bezieht.
Freiwillige Steuernachzahlung:
- IBAN: DK5502164069075312
- BIC/SWIFT code: DABADKKK
Bitte denken Sie daran, Ihre CPR-Nummer und das Jahr anzugeben, auf das sich Ihre Zahlung bezieht.
Adresse:
Danske Bank
Holmens Kanal 2-12
1092 Kopenhagen Ø
Dänemark
So zahlen Sie:
Sie erhalten ein Überweisungsformular vom Steueramt per digitaler Post. Wenn Sie sich nicht für digitale Post angemeldet haben, erhalten Sie ein Überweisungsformular mit der normalen Post.
Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können einen Dauerauftrag mit dem dänischen Betalingsservice einrichten
- Sie können über Ihre Bank oder per Online-Banking zahlen (bitte denken Sie daran, die auf dem Überweisungsformular angegebene Zahlungs-ID zu verwenden).
Wenn Sie zu spät zahlen
Wenn Sie Ihre Rechnung nicht fristgerecht zahlen, berechnen wir Zinsen ab der Zahlungsfrist, die auf dem Überweisungsformular angegeben ist. Eine eventuelle Zahlungserinnerung kostet 65 DKK.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Regelmäßige Kraftfahrzeugsteuern - Motorst.dk.
Wenn Sie Schenkungssteuer zahlen müssen, können Sie dies folgendermaßen tun:
Mit digitalem Schenkungssteuerformular zahlen, wenn die Schenkungssteuer 100.000 DKK oder weniger beträgt:
Verwenden Sie das digitale Schenkungssteuerformular, um die Schenkung zu melden, wenn es sich um eine Schenkung von Bargeld, Aktien (zugelassen für regulären Handel) oder eines Fahrzeugs, Boots oder Schuldenerlass handelt.
Wenn die Schenkungssteuer 100.000 DKK oder weniger beträgt, zahlen Sie die Schenkungssteuer mit der Zahlungsinformation, die aus dem digitalen Formular hervorgeht.
Schenkungssteuer melden und zahlen mit digitalem Schenkungssteuerformular 07.016 (dänischer Link)
Per Online-Banking oder Geldinstitut zahlen, wenn die Schenkungssteuer mehr als 100.000 DKK beträgt:
Wenn die Schenkungssteuer 100.001 DKK oder mehr beträgt, müssen Sie die Schenkungssteuer per Online-Banking oder bei Ihrem Geldinstitut am selben Tag überweisen, an dem Sie die Schenkung mit dem digitalen Formular gemeldet haben. Die Zahlungsinformationen gehen aus dem Schenkungssteuerformular hervor.
Schenkung melden mit digitalem Schenkungssteuerformular 07.016 (dänischer Link)
Wenn Sie nicht das digitale Schenkungssteuerformular verwenden möchten, können Sie stattdessen eines der folgenden Formular für die Meldung der Schenkung nutzen:
- Formular 07.016 A - wenn es sich um eine Schenkung von Geld handelt
- Formular 07.016 B - wenn nicht Geld Gegenstand der Schenkung ist.
Hinweis: Speichern Sie das Formular auf Ihrem PC, bevor Sie es ausfüllen. Andernfalls werden Ihre Angaben womöglich nicht gespeichert.
Zahlung per Online-Banking:
Wählen Sie ein Überweisungsformular mit kortart (Kartentyp) +73 und kreditornummer (Gläubigernummer) 8140 6731. Geben Sie im Mitteilungsfeld an, dass es sich um eine Schenkungssteuerzahlung handelt, und tragen Sie die CPR-Nummer des Schenkers und des Beschenkten ein.
Zahlung bei Ihrem Geldinstitut:
Geben Sie die kreditornummer (Gläubigernummer) 8140 6731 an. Notieren Sie im Mitteilungsfeld, dass es sich um eine Schenkungssteuerzahlung handelt, und tragen Sie die CPR-Nummer des Schenkers und des Beschenkten ein.
Hinweis: Die o.g. Gläubigernummer ist KEINE Kontonummer.
Wenn Sie aus dem Ausland zahlen:
Danske Bank
Kontoeigentümer: Skatteforvaltningen
IBAN: DK72 0216 4069 0628 81
SWIFT/BIC-kode: DABADKKK
Notieren Sie im Mitteilungsfeld, dass es sich um eine Schenkungssteuerzahlung handelt, und tragen Sie die CPR-Nummer des Schenkers und des Beschenkten ein.
Zahlungsfrist
Die Frist für die Einreichung der Meldung einer steuerpflichtigen Schenkung und die Zahlung der Schenkungssteuer ist der 1. Mai des Jahres nach Erhalt der Schenkung. Die Schenkungssteuer ist am selben Tag zu entrichten, an dem Sie das Formular über den Erhalt einer steuerpflichtigen Schenkung (gaveanmeldelse) einreichen. Wenn Sie die Schenkungssteuer nicht rechtzeitig zahlen oder die Meldung nicht rechtzeitig einreichen, werden Zinsen berechnet.
Stirbt entweder der Schenker oder der Beschenkte nach der Schenkung, beträgt die Frist 8 Wochen nach dem Tod des Schenkers oder Beschenkten. Wenn der Todesfall weniger als 8 Wochen eintritt, bevor die Schenkung hätte gemeldet werden sollen, ist die Frist weiterhin der 1. Mai.
Wenn Sie Schulden an öffentliche Gläubiger nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie eine Mahnung von der zuständigen Behörde, z. B. dem Steueramt, wenn noch Steuernachzahlungen offen sind. Wenn Sie nicht zahlen, nachdem Sie eine Mahnung erhalten haben, wird die Sachbearbeitung an das Vollstreckungsamt (Gældsstyrelsen) weitergeleitet.
Wenn Sie mit der Höhe Ihrer Schulden nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an das Steueramt unter der Nummer +45 72 22 28 28.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihre Schulden zahlen können, rufen Sie das Vollstreckungsamt unter +45 70 15 73 04 an.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Vollstreckungsamts gældst.dk.
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .