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Zahlungsaufschub (Stundung)

Wann können Sie Zahlungsaufschub beantragen?

Wenn Sie mit einem Steuer- oder Abgabenbescheid, der eine Steuerfestsetzung beinhaltet, nicht einverstanden sind, können Sie einen Antrag auf Stundung stellen, wenn Sie:

  • einen Antrag auf Wiederaufnahme des Bescheids stellen
  • gegen den Bescheid beim Steuerbeschwerdeamt (Skatteankestyrelsen) klagen
  • den Bescheid vor Gericht bringen

Wann kann Ihnen kein Zahlungsaufschub gewährt werden?

Ein Zahlungsaufschub kann nicht gewährt werden:

  • bei dem Teil der Steuernachzahlung, der in die Steuervorauszahlungen für das nächste Jahr eingerechnet ist (eingerechnete Steuernachzahlung)
  • bei Klage gegen Abgaben und Steuern, die über das Steuerbudget als Steuervorauszahlung erhoben werden
  • bei Klage gegen die Ablehnung der Wiederaufnahme eines Verfahrens
  • bei Klage gegen einen Bescheid, der nicht zu einer Steuer- oder Abgabenforderung geführt hat
  • bei Klagen gegen einen Bescheid, wo die Steuer- und Abgabeforderung bereits bezahlt wurde
  • bei Klage gegen einen Bescheid beim parlamentarischen Ombudsmann (Folketingets Ombudsmand)
  • bei Klage über kommunale Steuern und Gebühren (z. B. Parkgebühren).