Zahlungsaufschub (Stundung)
Wann können Sie Zahlungsaufschub beantragen?
Wenn Sie mit einem Steuer- oder Abgabenbescheid, der eine Steuerfestsetzung beinhaltet, nicht einverstanden sind, können Sie einen Antrag auf Stundung stellen, wenn Sie:
- einen Antrag auf Wiederaufnahme des Bescheids stellen
- gegen den Bescheid beim Steuerbeschwerdeamt (Skatteankestyrelsen) klagen
- den Bescheid vor Gericht bringen
Wann kann Ihnen kein Zahlungsaufschub gewährt werden?
Ein Zahlungsaufschub kann nicht gewährt werden:
- bei dem Teil der Steuernachzahlung, der in die Steuervorauszahlungen für das nächste Jahr eingerechnet ist (eingerechnete Steuernachzahlung)
- bei Klage gegen Abgaben und Steuern, die über das Steuerbudget als Steuervorauszahlung erhoben werden
- bei Klage gegen die Ablehnung der Wiederaufnahme eines Verfahrens
- bei Klage gegen einen Bescheid, der nicht zu einer Steuer- oder Abgabenforderung geführt hat
- bei Klagen gegen einen Bescheid, wo die Steuer- und Abgabeforderung bereits bezahlt wurde
- bei Klage gegen einen Bescheid beim parlamentarischen Ombudsmann (Folketingets Ombudsmand)
- bei Klage über kommunale Steuern und Gebühren (z. B. Parkgebühren).