Klagemöglichkeiten
Wenn Sie mit einem Bescheid der dänischen Zoll- und Steuerverwaltung oder mit der Sachbearbeitung unzufrieden sind, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können beim Steuerbeschwerdeamt (Skatteankestyrelsen) gegen den Bescheid klagen
 - Sie können über die Sachbearbeitung Beschwerde einlegen
 - Sie können den Bescheid vor Gericht bringen.
 
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