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Rückerstattung dänischer Dividendensteuer beantragen

Die Verjährungsfrist für Anträge auf Rückerstattungen dänischer Dividendensteuer wurde von 3 auf 5 Jahre verlängert

Die Verjährungsfrist für Anträge auf Rückerstattungen dänischer Dividendensteuer wurde aufgrund eines Urteils des dänischen Obersten Gerichtshofs von 3 auf 5 Jahre verlängert. 

Wir nehmen daher die Bearbeitung aller relevanten Rückerstattungsanträge, die wir früher wegen Überschreitung der 3-Jahresfrist abgelehnt haben, bis Ende 2026 wieder auf. 

Wenn Sie unter den Antragsstellern sind, die früher eine Ablehnung wegen Fristüberschreitung erhalten haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Wir nehmen automatisch die Sachbearbeitung von früheren Entscheidungen wieder auf.

Unten erfahren Sie mehr über die Verjährungsfrist.

Für die Beantragung einer Rückerstattung von in Dänemark gezahlter Dividendensteuer gelten 5 Voraussetzungen, über die Sie auf dieser Seite mehr erfahren können. Hier finden Sie auch mehr Informationen über die Sachbearbeitungsdauer und die Möglichkeit einer Zinsvergütung. 

Wenn Sie uns zu einem noch nicht abgeschlossenen Antrag kontaktieren müssen, geben Sie bitte die Belegnummer an, die Sie bei Antragstellung erhalten haben.

Bitte beachten Sie, dass die Verjährungsfrist in der Regel 5 Jahre beträgt, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auszahlung der Dividende an den Aktionär. Im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen können jedoch besondere Verjährungsfristen gelten.