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So melden Sie nicht-dänische Einkünfte

Einkünfte, die nicht aus Dänemark stammen, müssen steuerlich gemeldet werden

Sie müssen jedes Jahr Ihre Einkünfte und steuerlichen Abzüge im Steuerbescheid angeben. In einigen Fällen erhalten Sie Ihren Steuerbescheid automatisch mit den Informationen, die wir von Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Rentenversicherung oder Bank etc. erhalten haben. In anderen Fällen müssen Sie eine Steuererklärung (oplysninsskema) ausfüllen, um einen korrekten Steuerbescheid zu erhalten.

Bitte beachten: Sie sind dafür verantwortlich, dafür zu sorgen, dass alle Informationen gemeldet werden, und dass sie korrekt sind.

Die Frist für das Eintragen im Steuerbescheid ist der 1. Mai, wenn Sie einen Steuerbescheid erhalten haben.

Wenn Sie keinen Steuerbescheid erhalten haben, ist der 1. Juli Frist für das Ausfüllen der Steuererklärung.

In der Regel können Sie unser Selbsteingabesystem TastSelv verwenden, um die fehlenden Einkünfte oder Freibeträge einzutragen.

Meldung in dänischen Kronen
Denken Sie daran, die anzugebenden Beträge in dänische Kronen umzurechnen. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt 'Fragen und Antworten'.

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .