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Wenn Sie Dänemark verlassen

Wichtig!

Rufen Sie uns 1 Woche, nachdem Sie sich vom dänischen Einwohnermeldeamt (Folkeregistret) abgemeldet haben und erst, wenn Sie Dänemark verlassen haben, unter der Nummer +45 72 22 28 92 an. Erst dann können wir über Ihre Steuerpflicht entscheiden und Sie weiter  beraten.

Wenn Sie aus Dänemark wegziehen, ist es wichtig zu klären, wo Sie steuerpflichtig sind.

Die Regeln dafür hängen ab von folgenden Faktoren:

  • ob Sie einen Wohnsitz in Dänemark behalten
  • in welchem Land Sie sich aufhalten
  • welche Art von Einkommen Sie haben
  • wie lange Sie sich in einem anderen Land aufhalten. 

 

Guide: Wann können Sie eine Befreiung von der dänischen Steuerpflicht beantragen?

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .