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In Dänemark studieren

Wenn sich Ihr Aufenthalt und Ihr Wohnsitz in Dänemark befindet, unterliegen Sie normalerweise der Steuerpflicht in Dänemark.

Wenn Sie nach Dänemark ziehen, um hier zu studieren, unterliegen Sie möglicherweise der Sonderregelung für  Studierende. In diesem Fall tritt die unbeschränkte Steuerpflicht in Dänemark erst ein, nachdem Sie sich hier für 365 Tage innerhalb von 2 Jahren aufgehalten haben. Dies gilt auch, wenn Sie eine Immobilie in Dänemark besitzen.

Mehr über die Bedingungen erfahren Sie auf dieser Seite. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie der Sonderregelung unterliegen, kontaktieren Sie uns bitte unter der Nummer +45 72 22 28 92.

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .