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Leitfaden: Arbeiten in Dänemark

Wenn Sie nach Dänemark kommen, um zu arbeiten, benötigen Sie eine Steuer-Personennummer und eine Steuerkarte. Wir können Ihnen jedoch frühestens 1 Monat vor Arbeitsbeginn in Dänemark Ihre Steuerkarte und eventuelle Steuer-Personennummer ausstellen.

Hier Steuer-Personennummer und Steuerkarte über unseren Online-Antrag beantragen

Fügen Sie bei Ihrem Antrag unbedingt Kopien folgender Dokumente bei:

  • Arbeitsvertrag (von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber unterschrieben)
  • Ausweispapier mit Lichtbild, z. B. Reisepass oder Personalausweis
  • Eheurkunde in der Originalsprache (sofern Sie verheiratet sind)
  • dänische Arbeitserlaubnis, wenn Sie nicht Bürger aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, der Schweiz oder Liechtenstein sind

Sie können Ihre Steuer-Personennummer auch bei einem der internationalen Bürgerservicezentren (ICS) in Dänemark beantragen.

Weitere Informationen finden Sie auf lifeindenmark.dk

Falls Sie länger als 3 Monate bleiben

Falls Sie länger als 3 Monate in Dänemark bleiben, brauchen Sie eine Personennummer (CPR-Nummer). In Dänemark besitzt jeder eine CPR-Nummer; sie ist für den Kontakt mit den dänischen Behörden notwendig. Falls Sie aus einem EU- bzw. EWR-Land oder der Schweiz kommen, benötigen Sie diese CPR-Nummer erst nach sechs Monaten.

So beantragen Sie eine CPR-Nummer:

  • Wenden Sie sich an Ihr örtliches Bürgerbüro (Borgerservice) oder
  • Lassen Sie sich in einem der internationalen Bürgerservicezentren (ICS) in Dänemark (www.lifeindenmark.dk) in das Personenregister (Folkeregistret) eintragen.

Alle Einwohner Dänemarks benötigen ein NemKonto. Ein NemKonto ist ein normales Bankkonto, auf das Lohn/Gehalt von dänischen Arbeitgebern und Bezüge von Staat oder Kommune eingezahlt werden. Das Steueramt überweist Ihnen zu viel gezahlte Steuern auf Ihr NemKonto.

Sie können sowohl ein dänisches als auch ein Konto in Deutschland oder in einem anderen Land als NemKonto einrichten.

So richten Sie ein dänisches Konto als NemKonto ein

So richten Sie ein deutsches Konto als NemKonto ein

Die NemID/MitID ist Ihre digitale Unterschrift und Ihr Zugang zum digitalen Dänemark. Damit loggen Sie sich beim dänischen Online-Banking und Behörden ein.

So erhalten Sie eine NemID/MitID:

  • Wenden Sie sich an Ihr örtliches Bürgerbüro (Borgerservice). Bringen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis mit. Wir empfehlen Ihnen auch, in Begleitung einer Person zu kommen, die Ihre Identität bestätigen kann.

Sobald Sie Ihre Arbeit in Dänemark aufnehmen, müssen Sie Einkommensteuer zahlen. Ihr Arbeitgeber bezieht Ihre Steuerkarte elektronisch, und die Steuer wird automatisch von Ihrem Lohn bzw. Gehalt abgezogen.

Ihr Vorauszahlungsbescheid (Forskudsopgørelse)

Ihr Vorauszahlungsbescheid ist eine Art Steuerbudget für das laufende Jahr. Er enthält Angaben über Ihr voraussichtliches Einkommen und Ihre Freibeträge sowie den Steuersatz für die Steuer, die Ihr Arbeitgeber einbehält.

Wenn Ihre berufliche oder persönliche Situation sich ändert, sollten Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid ändern.

Mehr darüber, wie Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid im TastSelv-System ändern

Ihr Steuerbescheid (Årsopgørelse)

Der Steuerbescheid ist eine Bilanz über die Steuer des vergangenen Jahres. Er zeigt Ihr Einkommen, Ihre Freibeträge und wie viel Steuern Sie gezahlt haben.

Sie können Ihren Steuerbescheid, der jedes Jahr im März erscheint, im Selbsteingabeverfahren TastSelv des dänischen Steueramts einsehen und ändern.

Anleitung: So ändern Sie Ihren Steuerbescheid (PDF)

Mehr über den Unterschied zwischen Vorauszahlungsbescheid und Steuerbescheid

Ihre Steuerpflicht entscheidet, welche Freibeträge Sie nutzen können. Welche Steuerpflicht für Sie gilt, hängt u.a. davon ab, ob Sie verheiratet sind und ob Sie einen Wohnsitz im Heimatland haben.

Unbeschränkte Steuerpflicht

  • Arbeitet in Dänemark
  • Hat Wohnung in Dänemark oder hält sich länger als sechs Monate in Dänemark auf
  • Persönliche und finanzielle interessen liegen in Dänemark
  • Etwaiger Ehepartner oder Lebensgefährte wohnt in Dänemark

Beschränkte Steuerpflicht

  • Arbeitet in Dänemark
  • Hat Wohnung in Dänemark und pendelt oft zwischen Dänemark und Heimatland
  • Persönliche und finanzielle interessen liegen im Heimatland
  • Etwaiger Ehepartner oder Lebensgefährte wohnt im Heimatland

Doppelter Wohnsitz - Heimatland als Wohnsitzland

  • Arbeitet in Dänemark
  • Hat Wohnung sowohl im Heimatland als auch in Dänemark
  • Persönliche und finanzielle interessen liegen im Heimatland
  • Etwaiger Ehepartner oder Lebensgefährte wohnt im Heimatland

Doppelter Wohnsitz - Dänemark als Wohnsitzland

  • Arbeitet in Dänemark
  • Hat Wohnung sowohl im Heimatland als auch in Dänemark
  • Persönliche und finanzielle interessen liegen in Dänemark
  • Etwaiger Ehepartner oder Lebensgefährte wohnt in Dänemark

Bei der Berechnung Ihrer Steuer werden zunächst bestimmte Beträge von Ihrem Einkommen abgezogen. Diese Freibeträge gehen aus Ihrem Vorauszahlungsbescheid/Ihrer Steuerkarte hervor.

Verpflegung und Unterkunft

Wenn Ihr Arbeitgeber nicht Ihre Verpflegung und Unterkunft bezahlt, sind Sie eventuell in folgenden Situationen zu Freibeträgen berechtigt:

  • Ihre Arbeit ist zeitlich begrenzt, z. B. wenn Sie als Erntehelfer arbeiten
  • Sie arbeiten an verschiedenen Orten, z. B. auf verschiedenen Baustellen
  • Aufgrund der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstelle können Sie nicht zu Hause übernachten.

Tragen Sie die Ausgaben für Verpflegung und Unterkunft in die Rubrik 53 Ihres Steuerbescheids ein.

Freibetrag für den Arbeitsweg (Entfernungspauschale)

Falls die Entfernung von Ihrem Zuhause zur Arbeit und wieder zurück mehr als 24 km (also mehr als 12 km pro Strecke) beträgt, dürfen Sie einen Freibetrag (Entfernungspauschale) geltend machen, egal welches Transportmittel Sie benutzen. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Transport bezahlt, haben Sie kein Recht auf den Freibetrag.

Tragen Sie den Freibetrag in Rubrik 417 Ihres Vorauszahlungsbescheids und in Rubrik 51 Ihres Steuerbescheids ein.

Transport zwischen Heimatland und Arbeitsplatz in Dänemark

Ob Sie einen Freibetrag erhalten, hängt von Ihrer Steuerpflicht ab.

Fahrten zwischen Wohnsitz in Dänemark und Arbeitsort: Dit Steuerpflicht ist ausschlaggebend dafür, ob die Möglichkeit eines Freibetrags besteht.

Freibetrag ist möglich:

Beschränkte Steuerpflicht 

  • Arbeitet in Dänemark
  • Hat Wohnung in Dänemark und pendelt oft zwischen Dänemark und Heimatland
  • Persönliche und finanzielle interessen liegen im Heimatland
  • Etwaiger Ehepartner oder Lebensgefährte wohnt im Heimatland

Doppelter Wohnsitz - Heimatland als Wohnsitzland 

  • Arbeitet in Dänemark
  • Hat Wohnung sowohl im Heimatland als auch in Dänemark
  • Persönliche und finanzielle interessen liegen im Heimatland
  • Etwaiger Ehepartner oder Lebensgefährte wohnt im Heimatland

Freibetrag ist nicht möglich:

Unbeschränkte Steuerpflicht 

  • Arbeitet in Dänemark
  • Hat Wohnung in Dänemark oder hält sich länger als sechs Monate in Dänemark auf
  • Persönliche und finanzielle interessen liegen in Dänemark
  • Etwaiger Ehepartner oder Lebensgefährte wohnt in Dänemark

Doppelter Wohnsitz - Dänemark als Wohnsitzland

  • Arbeitet in Dänemark
  • Hat Wohnung sowohl im Heimatland als auch in Dänemark
  • Persönliche und finanzielle interessen liegen in Dänemark
  • Etwaiger Ehepartner oder Lebensgefährte wohnt in Dänemark

Sie müssen Ihre Reisen in Ihr Heimatland nachweisen können. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Quittungen usw. als Beleg aufheben. Tragen Sie den Freibetrag für den Transport zwischen Wohnort und Arbeit in Rubrik 51 Ihres Steuerbescheids ein.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Dänemark und Ihrem Heimatland kann entscheidend dafür sein, wie viel Steuern Sie zahlen müssen. Deshalb müssen Sie in Ihrem Steuerbescheid angeben, ob Sie im Ausland Einkommen beziehen oder eine Immobilie besitzen.

Falls Sie Hilfe beim Eintragen Ihres ausländischen Einkommens benötigen, rufen Sie uns gerne an:  (+45) 72 22 27 80.

Überprüfen Sie Ihren Steuerbescheid im digitalen Selbsteingabeverfahren TastSelv und erfahren Sie, ob Sie Geld zurückerstattet bekommen oder Steuern nachzahlen müssen. Sie müssen dafür:

  • die Angaben prüfen und
  • die Angaben ggf. berichtigen.

Falls Sie die Angaben berichtigen müssen, können Sie die Änderungen im TastSelv-System unter 'Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet' (Steuerbescheid ändern oder Steuererklärung abgeben) vornehmen.

Mehr über das TastSelv-System und wie Sie sich einloggen

Wenn Ihre Beschäftigung in Dänemark endet, müssen Sie dem dänischen Steueramt einige Informationen zur Ermittlung Ihrer Steuerpflicht geben. Ihre Arbeit und Ihr Wohnsitz sind ausschlaggebend dafür, in welchem Land Sie Steuern zahlen. 

Deshalb müssen Sie:

  • das entsprechende Formular ausfüllen und an das dänische Steueramt senden, wenn Sie Dänemark verlassen
  • falls Sie beschränkt steuerpflichtig sind: Für zusätzliche Angaben in Ihrem Steuerbescheid, wie z. B. die Meldung einer Entferungspauschale, müssen Sie das Formular 04.069 ausfüllen. Haben Sie keine zusätzlichen Angaben, müssen Sie auch nichts weiter unternehmen.
  • falls Sie unbeschränkt steuerpflichtig sind: Füllen Sie das Formular 04.003 aus.
  • falls Sie Grenzpendler sind: Füllen Sie das Formular 04.031 aus.

Überprüfen Sie, welche Art der Steuerpflicht auf Sie zutrifft.

Wenn Sie Dänemark verlassen, müssen Sie dem Dänischen Steueramt Ihre neue Adresse mitteilen.

  • Senden Sie uns Ihre neue Adresse per E-Mail über das Selbsteingabesystem TastSelv oder verwenden Sie unser Kontaktformular, und
  • Rufen Sie uns an unter der Tel.-Nr. +45 72 22 27 80, damit wir Sie korrekt abmelden können.

Melden Sie sich vom dänischen Personenregister ab

Wenn Sie sich in das dänische Personenregister (Folkeregistret) haben eintragen lassen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie aus Dänemark wegziehen.

Dazu wenden Sie sich an Ihr örtliches Bürgerbüro (Borgerservice).

Wenn Sie aus Dänemark wegziehen, ist es wichtig, dass Sie Ihr NemKonto behalten. Ein NemKonto ist ein normales Bankkonto, auf das wir eine eventuelle Steuererstattung an Sie überweisen.

Wenn Sie kein dänisches NemKonto besitzen, können Sie auch ein Konto in Deutschland (oder in einem anderen Land) als NemKonto einrichten.

Deutsches Konto als NemKonto registrieren auf nemkonto.dk (englischer Link) 

 

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Auch auf Italienisch, Arabisch und Portugiesisch verfügbar