
Leitfaden: In Dänemark arbeiten und korrekte Steuern zahlen
Auf dieser Seite können Sie mehr darüber erfahren, wie Sie in Dänemark die korrekten Steuern zahlen und wie Sie die steuerlichen Abzüge erhalten, die Ihnen zustehen.
Wählen Sie eine der folgenden Situationen:
Wenn Sie zum Arbeiten nach Dänemark kommen, benötigen Sie:
- eine persönliche Steuernummer oder CPR-Nummer, wenn Sie sich 3 Monate oder länger in Dänemark aufhalten (6 Monate, wenn Sie Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz sind)
- eine Steuerkarte
- ein sogenanntes NemKonto (Bankkonto)
- Ihre persönliche MitID
Sie können Ihre Steuer-Personennummer und Steuerkarte bis zu einem Monat vor Arbeitsbeginn in Dänemark beantragen. Sie benötigen keine Steuernummer, wenn Sie kein steuerpflichtiges Einkommen aus Dänemark beziehen.
Fügen Sie Ihrem Antrag Kopien der folgenden Dokumente bei:
1. Arbeitsvertrag oder -bestätigung
- Alle Seiten Ihres Arbeitsvertrags bzw. Ihrer Arbeitsbestätigung als eine gesammelte Datei.
- Sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber müssen den Vertrag/die Bestätigung unterschrieben haben.
2. Personalausweis (nationale ID) oder Pass
- Kopie (Vorder- und Rückseite) Ihres Personalausweises oder der Datenseite Ihres Passes.
- Ihr Ausweisdokument muss von einer Behörde ausgestellt sein.
- Aus dem Ausweisdokument muss Ihr Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Geburtsort und Gültigkeitsdatum hervorgehen.
- Die Kopie muss gut lesbar sein, in Farbe und das gesamte Dokument muss abgebildet sein.
3. Eheurkunde, wenn Sie verheiratet sind
- Alle Seiten Ihrer Eherurkunde in Originalsprache.
4. Wenn Sie Staatsangehörige(r) eines Landes außerhalb der EU, Norwegens, Islands, der Schweiz oder Lichtenstein sind
- Dänische Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Steuer-Personennummer und Steuerkarte beantragen
Bitte beachten: Sie können eine Steuer-Personennummer und eine Steuerkarte auch in einem der internationalen Bürgerservicezentren in Dänemark beantragen (lifeindenmark.dk) beantragen.
Falls Sie länger als 3 Monate in Dänemark bleiben, brauchen Sie eine individuelle Personennummer (die sogenannte CPR-Nummer) statt einer Steuer-Personennummer. Wenn Sie aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kommen, benötigen Sie eine CPR-Nummer erst nach 6 Monaten.
CPR-Nummer beantragen - so geht's:
- Wenden Sie sich an Ihr örtliches Bürgerbüro (Borgerservice) oder
- Lassen Sie sich in einem der internationalen Bürgerservicezentren (ICS) in Dänemark in das Personenregister eintragen (lifeindenmark.dk)
Haben Sie bereits eine Steuer-Personennummer?
Wenn Sie Ihren Aufenthalt in Dänemark verlängern oder hier Ihre permanenten Wohnsitz einrichten, wird Ihre Steuer-Personennummer zu Ihrer CPR-Nummer. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihr örtliches Bürgerbüro (borgerservice).
Wenn Sie schon früher in Dänemark gearbeitet haben, haben Sie bereits eine CPR-Nummer bzw. Steuer-Personennummer.
Diese wird pro Person nur ein einziges Mal ausgestellt.
Alle Einwohner Dänemarks müssen ein NemKonto besitzen.
Ein NemKonto ist ein normales Bankkonto, auf das Lohn/Gehalt von dänischen Arbeitgebern und Bezüge von Staat oder Kommune eingezahlt werden.
Wir vom Steueramt überweisen Ihnen zu viel gezahlte Steuern auf Ihr NemKonto.
Sie können sowohl ein dänisches als auch ein Konto in Deutschland oder in einem anderen Land als NemKonto einrichten.
Dänisches Konto als NemKonto einrichten
Kontaktieren Sie eine dänische Bank, um ein dänisches Konto einzurichten. Die Bank hilft Ihnen, diese Konto als NemKonto zu registrieren.
Ausländisches Konto als NemKonto einrichten
Sie können auch ein Konto in Deutschland oder in einem anderen Land als NemKonto einrichten. Nicht-dänisches Konto als NemKonto registrieren (nemkonto.dk)
Die MitID ist Ihre digitale Unterschrift und Ihr Zugang zum digitalen Dänemark. Damit loggen Sie sich z.B. beim dänischen Online-Banking und bei Behörden ein.
Sie erhalten Ihre MitID, indem Sie sich an Ihre Bank und Ihr örtliches Bürgerbüro (borgerservice) wenden. Bringen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis mit.
Wenn Sie nach Dänemark ziehen, um hier zu studieren, können Sie auf In Dänemark studieren mehr über Freibeträge und Steuerpflicht speziell für Studierende erfahren.
Sobald Sie Ihre Arbeit in Dänemark aufnehmen, müssen Sie:
- Freibeträge in Verbindung mit Ihrer Arbeit melden
- Einkünfte aus dem Ausland melden
- Steuerbescheid (årsopgørelse) prüfen
Nutzen Sie unser TastSelv-System für Ihre Steuerangelegenheiten
- Beim Selbsteingabesystem TastSelv einloggen
- Nutzen Sie dazu Ihre MitID oder einen TastSelv-Code, den Sie vom Steueramt (Skattestyrelsen) erhalten.
Um einen TastSelv-Code zu erhalten, gehen Sie auf skat.dk/deutsch - 'Einloggen' - 'TastSelv für Privatpersonen' - 'TastSelv-Code bestellen'.
Bei der Berechnung Ihrer Steuer werden zunächst bestimmte Beträge von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Somit verringert sich der Anteil Ihres Einkommens, den Sie versteuern müssen, und Ihnen steht ein höheres Nettoeinkommen zu. Diese sogenannten Freibeträge (fradrag) können Sie in Ihrem Steuerbudget (forskudsopgørelse) bzw. Ihrer Steuerkarte (skattekort) sehen.
Steuerbudget/Steuerkarte einsehen
Typische Steuerabzüge, wenn Sie in Dänemark arbeiten
Freibetrag für Verpflegung und Unterkunft
Wenn Ihr Arbeitgeber nicht Ihre Verpflegung und Unterkunft bezahlt, sind Sie unter bestimmten Bedingungen zu Freibeträgen berechtigt: Wenn Ihre Arbeit zeitlich begrenzt ist, wenn Sie an verschiedenen Orten arbeiten (z.B. verschiedene Baustellen) und Sie aufgrund der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstelle nicht zu Hause übernachten können.
Tragen Sie die Ausgaben für Verpflegung und Unterkunft in Feld 53 Ihres Steuerbescheids (årsopgørelse) ein.
Mehr über Freibeträge für Verpflegung und Unterkunft
Freibetrag für den Arbeitsweg innerhalb Dänemarks ( Entfernungspauschale)
Falls die Entfernung von Ihrem Zuhause zur Arbeit und wieder zurück mehr als 24 km (also mehr als 12 km pro Strecke) beträgt, dürfen Sie einen Freibetrag (Entfernungspauschale) geltend machen, egal welches Transportmittel Sie benutzen. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Transport bezahlt, haben Sie keinen Anspruch auf den Freibetrag..
Tragen Sie den Freibetrag in Ihrem Steuerbudget (forskudsopgørelse) in Feld 417 und in Ihrem Steuerbescheid (årsopgørelse) Feld 51 ein.
Einloggen und Entfernungspauschale melden
Mehr über die Entfernungspauschale und die geltenden Sätze
Freibetrag für Transport zwischen Heimatland und Arbeitsplatz in Dänemark
Wenn Sie über eine Landesgrenze hinweg pendeln, hängt es von Ihrer Steuerpflicht ab, ob Sie Anspruch auf einen Freibetrag haben.
Bitte beachten: Sie müssen Reisen in Ihr Heimatland nachweisen können. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Quittungen usw. als Beleg aufheben.
Sie haben Anspruch auf den Freibetrag für Transport zwischen Heimatland und Arbeitsplatz in Dänemark unter diesen Bedingungen:
1. Bei beschränkter Steuerpflicht
- Arbeit in Dänemark
- Wohnung im Heimatland und häufiges Pendeln zwischen Dänemark und Heimatland
- Persönliche und finanzielle interessen im Heimatland
- evt. Ehepartner(in) oder Lebensgefährte/in wohnt im Heimatland
oder:
2. Doppelter Wohnsitz - Ihr Hauptwohnsitz ist in Ihrem Heimatland
- Arbeit in Dänemark
- Wohnung im Heimatland und in Dänemark
- Persönliche und finanzielle interessen im Heimatland
- evt. Ehepartner(in) oder Lebensgefährte/in wohnt im Heimatland
Sie haben keinen Anspruch auf den Freibetrag für Transport zwischen Heimatland und Arbeitsplatz in Dänemark unter diesen Bedingungen:
1. Unbeschränkte Steuerpflicht
- Arbeit in Dänemark
- Wohnung in Dänemark oder Aufenthalt von länger als 6 Monaten in Dänemark
- Persönliche und finanzielle Interessen in Dänemark
- evt. Ehepartner(in) oder Lebensgefährte/in wohnt in Dänemark
oder:
2. Doppelter Wohnsitz - Ihr Hauptwohnsitz ist in Dänemark
- Arbeit in Dänemark
- Wohnung im Heimatland und in Dänemark
- Persönliche und finanzielle Interessen in Dänemark
- evt. Ehepartner(in) oder Lebensgefährte/in wohnt in Dänemark.
Beziehen Sie nicht-dänische Einkünfte oder haben Sie Vermögen/Immobilien im Ausland? Diese müssen Sie im Steuerbescheid (årsopgørelse) melden.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Dänemark und Ihrem Heimatland kann entscheidend dafür sein, wie viel Steuern Sie zahlen müssen. Falls Sie Hilfe beim Eintragen Ihres ausländischen Einkommens benötigen, rufen Sie uns an unter +45 72 22 27 80.
Mehr darüber, wenn Sie in Dänemark wohnen und Einkünfte aus dem Ausland beziehen
Überprüfen Sie Ihren Steuerbescheid (årsopgørelse) in unserem Selbsteingabesystem TastSelv (TastSelv). Hier erfahren Sie, ob Sie Geld zurückerstattet bekommen oder Steuern nachzahlen müssen.
Sie müssen:
- Ihre Angaben prüfen und
- Ihre Angaben ggf. berichtigen.
Falls Sie Angaben berichtigen müssen, können Sie dies im TastSelv-System unter Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet (Steuerbescheid/Steuererklärung berichtigen) tun.
Was ist der Steuerbescheid?
Der Steuerbescheid (auf Dänisch 'årsopgørelse') ist eine Übersicht über Ihre Steuern aus dem vergangenen Jahr. Der Steuerbescheid zeigt Ihre Einkünfte, Ihre steuerlichen Abzüge bzw. Freibeträge und Ihre gezahlten Steuern. Der Steuerbescheid wird jedes Jahr im März fertiggestellt.
Aus Ihrem Steuerbescheid geht auch hervor, ob Sie eine Steuererstattung erhalten oder ob Sie Steuern nachzahlen müssen.
Sie können Ihren persönlichen Steuerbescheid in unserem Selbsteingabesystem TastSelv einsehen.
Ihre Arbeit und Ihr Wohnsitz sind ausschlaggebend dafür, in welchem Land Sie steuerpflichtig sind. Wenn Ihre Beschäftigung in Dänemark endet, müssen Sie dem dänischen Steueramt deshalb einige Informationen zur Ermittlung Ihrer Steuerpflicht geben:
Bei unbeschränkte Steuerpflicht
Wenn Sie unbeschränkt steuerpflichtig sind, füllen Sie Formular 04.003 aus.
Bei beschränkter Steuerpflicht
Wenn Sie beschränkt steuerpflichtig sind und zusätzliche Angaben in Ihrem Steuerbescheid machen müssen, z.B. die Meldung der Entferungspauschale, füllen Sie Formular 04.069 aus. Haben Sie keine zusätzlichen Angaben, müssen Sie nichts weiter unternehmen.
Für Grenzpendler
Wenn Sie Grenzpendler sind, füllen Sie Formular 04.031 aus.
Wenn Sie im dänischen Personenregister (Folkeregistret) eingetragen sind, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie aus Dänemark wegziehen.
Dazu wenden Sie sich an Ihr örtliches Bürgerbüro (Borgerservice).
Wenn Sie Dänemark verlassen, müssen Sie dem dänischen Steueramt Ihre neue Adresse mitteilen.
Dazu:
- senden Sie uns Ihre neue Adresse per Mail über das TastSelv-System oder über unser Kontaktformular auf skat.dk/deutsch und
- rufen Sie uns an unter +45 72 22 28 92 (eine Woche, nachdem Sie sich vom dänischen Personenregister abgemeldet haben).
Wenn Sie aus Dänemark wegziehen, ist es wichtig, dass Sie Ihr sogenanntes 'NemKonto' behalten. Ein NemKonto ist ein normales Bankkonto, auf das wir eine eventuelle Steuererstattung an Sie überweisen.
Wenn Sie kein dänisches NemKonto besitzen, können Sie auch ein Konto in Deutschland (oder in einem anderen Land) als NemKonto einrichten.
Nicht-dänisches Konto als NemKonto registrieren (nemkonto.dk)