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Umzug nach Dänemark

Wenn Sie nach Dänemark ziehen und hier steuerpflichtig werden, liegt es auch in Ihrer eigenen Verantwortung, die korrekten Steuern zu zahlen. Aber was genau müssen Sie melden? Und wo? Und wie können Sie sich beim TastSelv-System anmelden, um die eigenen Steuerangelegenheiten zu regeln? Hier erfahren Sie mehr.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Dänemark verlegen, werden Sie hier unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass Sie Folgendes steuerlich melden müssen:

  • Guthaben auf Konten bei nicht-dänischen Geldinstituten
  • nicht-dänische Wertpapiere
  • Altersvorsorge / Lebensversicherung außerhalb Dänemarks
  • Immobilien inkl. Mieteinnahmen außerhalb Dänemarks
  • Einkünfte, die nicht aus Dänemark stammen

 

Bei TastSelv einloggen

TastSelv ist die digitale Selbstbedienungslösung für Ihre persönlichen Steuern. Hier können Sie u.a. Ihr Steuerbudget (forskudsopgørelse) und Ihren Steuerbescheid (årsopgørelse) sehen und ändern.

Sobald Sie beim Einwohnermeldeamt (Folkeregisteret) gemeldet sind und Ihre MitID erhalten haben, können Sie das TastSelv-System nutzen. Damit können Sie Ihr erstes Steuerbudget und damit Ihre Steuerkarte erstellen.

Sie können uns auch unter der Nummer +45 72 22 28 92 anrufen, wenn Sie Hilfe mit Ihrer Steuerkarte und dem TastSelv-System benötigen. Sie müssen allerdings wissen, wieviel Sie verdienen werden, und ob Sie andere Einkünfte beziehen bzw. welche Freibeträge und steuerlichen Abzüge Sie geltend machen können.

Einkünfte aus dem Ausland? Melden nicht vergessen

Wie können Sie Ihr Steuerbudget und Ihren Steuerbescheid berichtigen? Worauf müssen Sie sonst noch achten? Erfahren Sie hier mehr.

Nicht-dänische Einkünfte bzw. Ausgaben wählen:

Ihre Steuern in Dänemark verstehen

Besondere Aufenthaltsgründe in Dänemark

Ausländische Währung und Umrechnung in dänische Kronen

Wie kann ich Beträge in dänische Kronen umrechnen?

Fremdwährung muss auf Ihrer Steuererklärung in dänische Kronen umgerechnet werden. Sie können den Wechselkurs zum Zeitpunkt der Auszahlung/Bezahlung verwenden.

Wenn Sie unseren Währungsrechner verwenden, beachten Sie bitte, dass für die Umrechnung der Durchschnittskurs der dänischen Zentralbank für die betreffende Fremdwährung während des Einkommensjahres verwendet wird.

Den aktuellen Tageskurs erfahren Sie auf der Homepage der dänischen Zentralbank (nationalbanken.dk)

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .