Ihr Vorauszahlungsbescheid (Forskudsopgørelse) ist eine Art Steuerbudget für Ihr voraussichtliches Einkommen und Ihre zu zahlenden Steuern 2021. Wenn sich Ihre finanzielle Situation wesentlich ändert, sollten Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid berichtigen, damit Sie stets den korrekten Steuersatz zahlen.
Wählen Sie eine oder mehrere Situationen, die für Sie 2020 gelten
Wählen Sie eine Situation und sehen Sie die Rubriken, die Sie prüfen sollten.
Rubrik 417
Berichtigen Sie die Angaben in Rubrik 417, wenn Sie arbeitslos werden, eine neue Arbeit bekommen oder mehr von zu Hause aus arbeiten.
Sie sind berechtigt für diese Pauschale, wenn der Weg jeweils von und zur Arbeit jeweils mehr als 12 km beträgt. Es spielt keine Rolle, welches Verkehrsmittel Sie nutzen (Fahrrad, Zug, Bus, Pkw). Es ist besonders wichtig, die Angaben in dieser Rubrik zu ändern, wenn sich Ihre Arbeitssituation geändert hat - z.B. wenn Sie an weniger Tagen als letztes Jahr von und zur Arbeit fahren, und wenn Sie dies auch für nächstes Jahr erwarten. Im Selbsteingabeverfahren TastSelv finden Sie einen Rechner, mit dem Sie Ihre Entfernungspauschale ganz einfach bestimmen können. Mehr über Rubrik 417 Entfernungspauschale
Rubrik 201
Berichtigen Sie die Angaben in Rubrik 201, wenn Sie weniger verdienen, arbeitslos werden oder eine neue Arbeit bekommen. Geben Sie an, mit welchem Einkommen Sie für das gesamte Jahr rechnen, sowohl Lohn/Gehalt als auch Urlaubsgeld. Inbegriffen sind hier auch der Wert von Vergütungen wie Dienstwagen, arbeitgeberfinanzierte Gesundheitsversicherungen, Kompensation für entgangene Einkünfte und Honorare für Arbeit in Vorständen, Ausschüssen o.ä. Andere Honorarzahlungen werden in der Rubrik 210 angegeben. Mehr über Rubrik 201 Einkommen usw.
Rubrik 304
Berichtigen Sie die Angaben in Rubrik 304, wenn Sie arbeitslos werden und dänisches Arbeitslosengeld beziehen - oder wenn Sie eine neue Arbeit bekommen haben und deshalb kein Arbeitslosengeld mehr beziehen.
Geben Sie an, wie viel Arbeitslosengeld bzw. Kranken- oder Elterngeld Sie voraussichtlich bekommen. Hier notieren Sie ebenfalls Lohngarantievergütungen (lønsikring) und Urlaubsgeld (feriedagpenge).
Rubrik 216
Berichtigen Sie die Angaben in Rubrik 216, wenn Sie arbeitslos geworden sind und Sozialhilfe (kontanthjælp) beziehen - oder wenn Sie eine neue Arbeit bekommen haben und deshalb keine Sozialhilfe mehr beziehen.
Hier notieren Sie ebenfalls Vergütungen für Praktika (Schul- bzw. Ausbildungspraktika), diverse Aktivierungsvergütungen (ressourceforløbsydelse, revalideringsydelse, fleksydelse) sowie Flexlohnzuschuss (fleksløntilskud) und Flexlohnarbeitslosenzuschuss (ledighedsydelse), die von der öffentichen Hand getragen werden. Geben Sie auch Teilrenten (delpension) und Beihilfen aus der öffentlichen Hand an sowie Beträge, die von einer Kapitalrentenversicherung entnommen werden, um Einkommensverluste durch Ausbildungs- oder Elternpause zu kompensieren.
Rubrik 221
Berichtigen Sie die Angaben in Rubrik 221, wenn sich der Gewinn Ihres Unternehmens geändert hat oder wenn Sie Ihr Unternehmen beendet haben.
Notieren Sie den Gewinn aus selbständiger Arbeit und den Gewinn aus Vermietungsobjekten vor Zinskorrektur. Geben Sie den Betrag vor Abzug von Zinsen an und vor eventuellem Abzug für den/die mitarbeitende(n) Ehepartner(in). Notieren Sie hier NICHT den Gewinn aus unternehmerischer Tätigkeit im Ausland. Dafür ist Rubrik 296 (Over-/underskud af udenlandsk virksomhed) vorgesehen. Verluste aus selbständiger Arbeit werden in Rubrik 435 angegeben (Underskud af selvstændig virksomhed).
Rubrik 435
Berichtigen Sie die Angaben in Rubrik 435, wenn Ihr Unternehmen Verlust gemacht hat. Notieren Sie den Verlust Ihres Unternehmens sowie Verlust aus Vermietungsobjekten vor Zinskorrektur an, und vor Abzug von Zinsen.
Notieren Sie hier NICHT den Verlust aus unternehmerischer Tätigkeit im Ausland. Dafür ist Rubrik 296 (Over-/underskud af udenlandsk virksomhed) vorgesehen, wobei Sie Verlustbeträge mit einem vorangestellten Minuszeichen (-) angeben.
Rubrik 999
Berichtigen Sie die Angaben in Rubrik 999, wenn Ihr Unternehmen 2020 beendet wurde.
Bei Unternehmensbeendigung im letzten Jahr: Wenn Sie das Feld Virksomhedsophør tidligere år (Unternehmensbeendigung voriges Jahr) wählen, löschen wir die Unternehmensbeträge auf Ihrem Vorauszahlungsbescheid sowohl für dieses als auch für das nächste Jahr.
Bei Unternehmensbeendigung in diesem Jahr: Wenn Sie das Feld Virksomhedsophør i året (Unternehmensbeendigung dieses Jahr) wählen, wird der Vorauszahlungsbescheid für das nächste Jahr ohne Unternehmensbeträge erstellt.
Möglicherweise sind noch weitere Situationen als die oben gezeigten für Sie relevant.
Bitte beachten Sie, dass einige Hilfetexte in Ihrem Vorauszahlungsbescheid auch auf Englisch verfügbar sind. Klicken Sie dafür auf das Fragezeichen und die englische Flagge.
Vorauszahlungsbescheid einsehen und ändern
Möchten Sie daran erinnert werden, Ihren Vorauszahlungsbescheid zu berichtigen?
Hier können Sie 2 Erinnerungen für Ihren Kalender downloaden. Sie helfen Ihnen dabei, Ihren Vorauszahlungsbescheid im Januar und im Juni zu überprüfen und, wenn nötig, zu berichtigen.
Ja, Erinnerung downloaden
In welchen Situationen sollten Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid ändern?
Wenn sich Ihre finanzielle Situation wesentlich ändert, sollten Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid berichtigen. Hier einige Beispiele:
Höheres oder geringeres Einkommen
Mehr Arbeit von zu Hause aus (hat Auswirkungen auf eine eventuelle Entfernungspauschale)
Neuer Job
Job verloren
Eigenes Unternehmen beendet
Gewinn des eigenen Unternehmens hat sich geändert
Andere Situationen, in denen eine Berichtigung des Vorauszahlungsbescheids in Frage kommt
Immobilie oder Sommerhaus gekauft
Immobilie oder Sommerhaus verkauft
Sie haben geheiratet oder sich scheiden lassen (dänische Seite)
Sie gehen in den Altersruhestand oder Vorruhestand (dänische Seite)
Sie zahlen mehr oder weniger in Rentenversicherungen ein
Sie erhalten SU oder Ihr Anspruch auf SU erlischt
Sie erhalten Anspruch auf die Entfernungspauschale oder Ihr Anspruch darauf erlischt (dänische Seite)
Ihre Zinserträge und -aufwendungen ändern sich
Sie gründen Ihr eigenes Unternehmen
Ihr Vorauszahlungsbescheid ist jedes Jahr ab November zugänglich und zeigt, wie hoch Ihre geschätzte Steuerveranlagung ist. Wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert, sollten Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid ändern, um sicherzustellen, dass Sie den korrekten Steuerbetrag zahlen.
Wenn Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid ändern, wird gleichzeitig Ihre Steuerkarte geändert. Diese wird dann automatisch an Ihren Arbeitgeber oder die Stelle, die Ihr Gehalt/Ihren Lohn, Ihre Ausbildungsförderung oder Rente auszahlt, übermittelt.
Wenn Sie Ihr tatsächliches Einkommen vom letzten Jahr einsehen wollen sowie Ihre Freibeträge und wie viel Sie an Steuern gezahlt haben, schauen Sie bitte in Ihren Steuerbescheid. Hier erfahren Sie mehr über den Steuerbescheid.
Falls Sie Ihren Steuersatz der einbehaltenen Steuer erhöhen wollen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darum bitten. Weder Sie selbst noch das Steueramt können dies tun.
Aufgepasst, wenn Sie ein höheres Einkommen angeben wollen
Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang, dass die Angabe eines höheren Einkommens in Ihrem Vorauszahlungsbescheid nur selten den Steuersatz erhöht. Diese Vorgehensweise bietet sich nur an, wenn Sie den Spitzensteuersatz zahlen.
Wenn Sie 2021 weniger als 383.018 DKK (2020: 375.238 DKK) verdienen und ein höheres Einkommen angeben, riskieren Sie, zu wenig Steuern zu zahlen. Das beruht darauf, dass Ihnen dann ein höherer Beschäftigungsfreibetrag angerechnet wird, als Ihnen eigentlich zusteht.
Reduzieren Sie stattdessen bestimmte Freibeträge
Falls Sie im Laufe des Jahres mehr Steuern zahlen möchten, können Sie stattdessen Ihre Freibeträge (wie z. B. für Zinsaufwendungen oder Entfernungspauschale) herabsetzen. Auf diese Weise mindern Sie das Risiko, im darauffolgenden Jahr Steuern nachzahlen zu müssen.
Vorauszahlungsbescheid und Steuerbescheid
Vorauszahlungsbescheid
Enthält die von der Finanzbehörde vorgenommene Berechnung Ihrer Einkünfte und Steuerzahlung im kommenden Jahr.
- Budget
- Betrifft das kommende Jahr
- Kann laufend korrigiert werden
Steuerbescheid
Bilanz der Finanzbehörde, in der Sie sehen, wie viel Sie im vergangenen Jahr tatsächlich verdient und an Steuern gezaht haben.
- Bilanz
- Betrifft das vergangene Jahr
- Wird einmal jährlich erstellt
Ihren Vorauszahlungsbescheid können Sie jedes Jahr ab November im Selbsteingabeverfahren unter skat.dk/tastselv einsehen.
Ihren Steuerbescheid können Sie jedes Jahr im März im Selbsteingabeverfahren unter skat.dk/tastselv einsehen.
Überprüfen und korrigieren Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid, wenn Sie ihn erhalten, oder in beispielsweise folgenden Fällen:
- Ihr Einkommen ändert sich
- Sie nehmen ein Darlehen auf
- Sie gründen ein Unternehmen
- Ihr Weg zur Arbeit verlängert sich
Überprüfen Sie Ihren Steuerbescheid um zu sehen, ob Sie Steuern erstattet bekommen oder nachzahlen müssen:
- Überprüfen Sie, ob die Angaben richtig sind
- Korrigieren Sie gegebenenfalls die Angaben